Ende Juli 2022 wurde die Gasumlage verkündet und gehört seitdem zu einem der meistdiskutierten Themen. Aber was genau ist die Gasumlage, wie hoch ist sie und warum gibt es die überhaupt? Das und was das für die Hotellerie bedeutet, erklären wir in diesem Blogbeitrag.
Die Gasumlage: Das steckt dahinter
Hintergrund der Gasumlage ist Deutschlands Ausstieg aus der Energieversorgung mit Russischem Gas aufgrund des Angriffskrieges auf die Ukraine. Energieversorger müssen deshalb Gas von woanders beziehen, was Mehrkosten und Planungsunsicherheit mit sich bringt. Die Gasumlage ist eine Zusatzabgabe, die angeschlagene Energieversorger entlasten soll, um das Bestehen dieser Unternehmen zu sichern. Gezahlt wird sie von den Verbrauchern.
Kurz gesagt bedeutet die Gasumlage, dass Energieversorger die entstandenen Mehrkosten an die Verbraucher weitergeben, um die Existenz der Gasversorger zu retten. Ab dem 01. Oktober 2022 sollen pro Kilowattstunde Gas 2,419 Cent auf den Gaspreis aufgerechnet werden. Voraussichtlich sollen Verbraucher die Gasumlage bis zum März 2024 zahlen.
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Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat Ende August außerdem angekündigt, die Gasumlage anzupassen. Bisher wurde vor allem kritisiert, dass auch Unternehmen, die diese finanzielle Hilfe wirtschaftlich eigentlich nicht benötigen, diese beantragen könnten. Das soll geändert werden.
Das bedeutet die Gasumlage für Hotels
Die Gasumlage setzt die Hotellerie weiter unter Druck. Neben den sowieso bereits steigenden Energie- und Lebensmittelkosten, werden Hotels mit weiteren Ausgaben rechnen müssen. Die Unsicherheit der Corona-Lage im Herbst und Winter erschwert die Situation außerdem. Die Mehrwertsteuer auf den Gasverbrauch wird von Oktober bis März 2024 von 19 auf sieben Prozent gesenkt und auf weitere Entlastungspakete lässt sich derzeit nur warten.
Für die nächste Gasabrechnung lohnt es sich also, wenn möglich monatlich Geld zur Seite zu legen oder die Abschlagszahlungen freiwillig zu erhöhen. Außerdem sollten Hotels schon jetzt alle möglichen Maßnahmen umsetzen, um den Energieverbrauch im Hotel zu senken. So können sie den steigenden Kosten entgegenwirken. Es lohnt sich also, im gesamten Hotel nach Einsparpotenzialen zu suchen.
Mehr zum Thema Energie sparen finden Sie auch in unserem Blogbeitrag: Mit Intelligenz und ohne Umbau im Hotel Energie sparen
Neue Energiesparmaßnahmen ab September
Ende August wurden weitere Energiespar-Maßnahmen durch den Bund beschlossen, um den Verbrauch von Energie zu senken. So dürfen ab dem 1. September private Pools, sowohl innen als auch außen, nicht mit Gas oder Strom beheizt werden. Pools in Hotels, Freizeiteinrichtungen und Rehazentren sind davon ausgenommen.
Die Beleuchtung von Werbeanlagen soll in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr ausgesetzt werden, es sei denn sie sind für die Verkehrssicherheit notwendig, zum Beispiel an Bahnunterführungen. Auch die Beleuchtung öffentlicher Gebäude von außen, bis auf die Not- und Sicherheitsbeleuchtung, ist untersagt.
Um den Energieverbrauch zu senken, dürfen Ladentüren und Eingangssysteme in Geschäftsräume des Einzelhandeln nicht offengehalten werden. Dies gilt nicht für Notausgänge oder Fluchtwege. Außerdem werden Vertragsklauseln in Mietverträgen, die eine Mindesttemperatur vorschreiben, für sechs Monate ausgesetzt.
Des Weiteren wurde beschlossen, dass Flure, große Hallen sowie Technikräume in öffentlichen Gebäuden wo möglich nicht mehr beheizt werden sollen. Ausgenommen sind Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Kindertagesstätten.
Weitere Maßnahmen sollen ab dem 1. Oktober gelten. Diese sind auf die kommenden zwei Jahre ausgerichtet. So soll es unter anderem eine jährliche Heizungsprüfungen für Gebäude mit einer Gasheizung verpflichtend sein und in Gebäuden mit Erdgasheizung müssen ineffiziente, ungesteuerte Heizungspumpen ausgetauscht werden. Diesem zweiten Maßnahmenpaket muss der Bundesrat noch zustimmen.