Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten ausschließlich in ihrer gültigen Fassung für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Betterspace GmbH und anderen Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Von diesen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, die Betterspace GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich.
2.2 Die Betterspace GmbH-Lösungen bestehen aus Hardwarekomponenten, Beratunglösungen sowie Softwarelizenzverträgen, welche nur in Kombination miteinander einen erfolgreichen Einsatz erbringen. Eine vollständige Nutzung ist nur mit den bei Vertragsschluss bereitgestellten Login-Daten möglich.
2.3 Bei Aufträgen bzw. Dienst- und Werkverträgen über einen Betrag von 1.000 Euro sind wir berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern.

§ 3 Vertragsschluss

3.1 Ein Vertrag mit der Betterspace GmbH kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrag oder Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail zustande.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im Auftragsangebot beschrieben.
3.3 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
3.4 Die Preise gelten gemäß Angebot bzw. Auftragsbestätigung durch uns. Nachträglich in Auftrag gegebene Zusatzleistungen außerhalb des Angebotsumfanges werden zu der jeweilig aktuellen Preisliste der Firma Betterspace GmbH abgerechnet.
3.5 Sämtliche zur Erstellung von HTML-Seiten, Flash-Filmen, Java-Scripts, Datenbanken und Programmen notwendigen Vorlagen (Bilder, Grafiken, bestehende Buttons, Schriftzüge, Logos, Texte, Daten etc.) werden, soweit nicht abweichend vereinbart, vom Vertragspartner in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Für Grafiken sind, soweit nichts anders vereinbart, hierbei die Formate JPG, PNG, GIF oder TIF (Format IBM-PC) verbindlich festgelegt. Eventuell entstehende Mehrkosten werden nach Aufwand abgerechnet.

§ 4 Vertragslaufzeit/Kündigung

4.1 Die Mindestlaufzeit des Softwarelizenzvertrages wird mit dem einzelnen Vertragspartner verbindlich festgeschrieben, beginnend mit der Freischaltung des Vertragspartner-Accounts, soweit nichts anderes in der Auftragsbestätigung geregelt ist. In der Regel beträgt die Mindestlaufzeit 36 / 60 Monate, sofern nicht anders vereinbart.
4.2 Der Softwarelizenzvertrag verlängert sich um weitere 12 Monate, sollte der Softwarelizenzvertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. der verlängerten Vertragslaufzeit gekündigt worden sein.
4.3 Die Kündigung aller mit der Betterspace GmbH geschlossenen Verträge bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform mit (z.B. schriftlich, per Brief, Telefax oder E-Mail).
4.4 Kommt der Kunde mit Zahlungen in nicht unerheblicher Höhe, von mindestens zwei vollständigen Monatsraten, in Verzug, steht der Betterspace GmbH das Recht zu, weitere Leistungen aus demselben rechtlichen Verhältnis, zu dem sich die Betterspace GmbH verpflichtet hat, vorläufig einzustellen und sämtliche offenen Beträge aus diesem Verhältnis sofort fällig zu stellen. Etwa vereinbarte Termine bzw. Fristen zur Ausführung von noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen seitens der Betterspace GmbH sind in diesem Falle hinfällig, ohne dass es eines besonderen Hinweises von der Betterspace GmbH hierauf bedarf.

§ 5 Nutzungsrecht/Verfügbarkeit

5.1 Sollte der Vertragspartner den Softwarelizenz-Vertrag nicht verlängern wollen und auch eine fristgerechte Kündigung durchgeführt haben, so verliert die Softwarelizenz zum Vertragsende ihre Gültigkeit und wird deaktiviert.
5.2 Der Vertragspartner erhält für die Dauer des Softwarelizenzvertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Softwarelizenz, beginnend mit dem Tag der Freischaltung des eingerichteten Vertragspartner-Accounts, nicht jedoch vor Übergabe der Hardware an den Vertragspartner.
5.3 Die Betterspace GmbH übernimmt die Zurverfügungstellung von Updates der von der Betterspace GmbH her- und bereitgestellten Software. Sonstige Leistungen erbringt die Betterspace GmbH nur gegen gesonderte Vergütung.
5.4 Updates sind Versionsänderungen, die innerhalb einer Version oder Generation der Software veröffentlicht werden (z.B. Service Releases, Aktualisierung der Software, Anpassung der Software an geänderte zwingende rechtliche Vorschriften oder Normen, Erweiterung der Software durch kleine Features, generelle Weiterentwicklung der Leistungsfähigkeit, Ergänzung der Softwaredokumentation).
5.5 Updates sind auch neue Software-Generationen, die bei ihrer Veröffentlichung an der neuen Versionsnummer erkennbar sind und der gleichen Produktlinie zugeordnet sind.
5.6 Updates werden grundsätzlich nur innerhalb der aktuellsten Softwareversion angeboten. Updates für ältere Softwareversionen können auf gesonderte Anfrage des Vertragspartners jedoch eventuell auch nachträglich von der Betterspace GmbH zur Verfügung gestellt werden.
5.7 Der Betterspace GmbH steht es frei zu bestimmen, ob die Änderungen als Update, als Zusatz- Software oder aber als neues Produkt angeboten werden.
5.8 Supportleistungen sind nur solche Leistungen von der Betterspace GmbH, die nicht in der Erbringung der gesetzlichen Mängelgewährleistung bestehen.
5.9 Der Vertragspartner erwirbt von der Betterspace GmbH die Erbringung von Supportleistungen im Sinne von Unterstützung, Beratung und Hilfestellung bei der Nutzung und Bedienung der Software per Ticketsystem bzw. per Telefon.
5.10 Die Supportleistungen beziehen sich ausschließlich auf die vom Vertragspartner erworbenen Produktlizenzen von der Betterspace GmbH.
5.11 Die Betterspace GmbH behält sich das Recht vor, Supportleistungen an autorisierte Dritte zu delegieren, die im Auftrag von der Betterspace GmbH die geschuldeten Leistungen vornehmen werden.
5.12 Folgende Leistungen sind nicht Gegenstand dieser Bedingungen und werden gesondert gemäß eines auf Anfrage des Vertragspartners zu erstellenden Angebots berechnet:

  • Beratung und Schulung von Mitarbeitern des Vertragspartners, Behebung von Fehlern vor Ort sowie Leistungen zur Beseitigung von Folgeschäden, deren Ursache nicht adäquat kausal auf einem Mangel der Software beruhen;
  • Dienstleistungen, die sich als Folge eines Updates ergeben (ggf. Schulungen, Formular- änderungen, Reportanpassungen usw.), werden nach Aufwand abgerechnet und müssen gesondert angefragt werden;
  • Behebung von Softwarefehlern, die nicht von der Betterspace GmbH zu vertreten sind bzw. nicht unter die Gewährleistung fallen.

§ 6 Datenschutz

6.1 Im Rahmen der Novellierung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zum 25. Mai 2018 wendet die Betterspace GmbH diese Regelungen uneingeschränkt an. Zu diesem Datum wurde auch die neue Datenschutzvereinbarung unseres Unternehmens wirksam. Diese ist für jeden Interessierten und jeden Geschäftspartner auf unserer Internetseite abrufbar. Ferner kann Sie direkt von unserem bestellten Datenschutzverantwortlichen angefordert werden. Die Datenschutzbedingungen basieren auf folgenden Grundzügen:

  • Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung gem. den Vorschriften der DSGVO
  • Einhaltung der Transparenzgrundsätze
  • Einhaltung der Regelung zum Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
  • Zweckbindung eines jeden Datenverarbeitungsprozesses gem. Art. 6 Abs. 4 DSGVO
  • Erreichung einer höchstmöglichen Datenminimierung gem. Art 5 Abs. 1 lit. c DSGVO

6.2. Die von uns erhobenen Daten werden durch zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen geschützt. Dies betrifft sowohl eigene, als die Daten des Vertragspartners und, soweit für uns zugänglich, die Daten des Endkunden des Vertragspartners.
6.3 Zur Optimierung der Wirksamkeit der DSGVO setzen wir voraus, dass die Vertragspartner der Betterspace GmbH ebenfalls die DSGVO vollständig anwenden. Eine Überprüfung jedes Vertragspartners kann nicht vorgenommen werden, so dass wir von einer ordnungsgemäßen Anwendung ausgehen. Sollte dies nicht der Fall sein, so werden wir für Verstöße keinerlei Haftung übernehmen.
6.4 Im Falle eines Verstoßes eines Vertragspartners gegen die DSGVO, der der Öffentlichkeit bekannt wird, behält sich die Betterspace GmbH vor, die Geschäftsbeziehung sofort und fristlos aus wichtigem Grund zu beenden. Der Öffentlichkeit wird ein Schaden bekannt, wenn er in Presse, Rundfunk oder dem Internet öffentlich wird. Ein Schadenersatzanspruch besteht in einem solchen Falle nicht.

§ 7 Preise

7.1 Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Hard- und Softwarepreise der Betterspace GmbH.
7.2 Die Zahlung des Hardwarepreises ist mit Vertragsschluss fällig und vor Übergabe der Hardware zu zahlen. Eine Rechnung wird dem Vertragspartner unverzüglich nach Erhalt der Auftragsbestätigung übergeben.
7.3 Die Zahlung des Kaufpreises hat auf das im Angebot genannte Konto zu erfolgen.
7.4 Nach der Freischaltung des Vertragspartner-Accounts ist die Zahlung der Softwarelizenz für den vertraglich vereinbarten und festgeschriebenen Nutzungszeitraum als einmalige Zahlung fällig. Eine Rechnung wird dem Vertragspartner unmittelbar am Tag der Freischaltung des Vertragspartner-Accounts übergeben.
7.5 Sollte der Vertragspartner die Softwarelizenz unter den vertraglich beschriebenen Bedingungen für weitere 12 Monate verlängern oder die Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. der verlängerten Vertragslaufzeit nicht eingehalten werden, so ist die vertraglich vereinbarte Softwarelizenz-Pauschale nach den Bedingungen der Rechnung, welche unmittelbar nach der Softwarelizenz-Verlängerung bei dem Vertragspartner schriftlich per E-Mail eingeht, als einmalige Zahlung fällig.
7.6 Der Rechnungsbetrag muss spätestens am 10. Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben werden.

§ 8 Lieferung/Warenverfügbarkeit

8.1 Soweit die vertraglich vereinbarte Ware verfügbar ist, wird diese, soweit nichts anderes mit dem Vertragspartner vereinbart ist, unverzüglich nach Zugang der Auftragsbestätigung und dem Zahlungseingang der Hardwarekosten an die vom Vertragspartner angegebene Adresse ausgeliefert.
8.2 Liefertermine oder –fristen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Bei Lieferverzögerungen wird der Vertragspartner umgehend per E-Mail oder telefonisch informiert, ebenso bei der vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der Produkte.
8.3 Teillieferungen sind zulässig.

§ 9 Installation

9.1 Die Montage der Hardware erfolgt durch den Vertragspartner. Falls vertraglich gesondert festgelegt kann die Montage der Hardware auch durch die Betterspace GmbH erfolgen. Dabei zusätzlich anfallende Kosten trägt der Vertragspartner.
9.2 Die Installation und Freischaltung der Softwarelizenz erfolgt durch die Betterspace GmbH. Dafür ist zum Zeitpunkt der Installation von dem Vertragspartner ein unbegrenzter Zugang zum Internet bereitzustellen.
9.3 Die Einbindung der Hardware in die Betterspace-GmbH-Lösung erfolgt durch die Betterspace GmbH. Dafür muss zum Zeitpunkt der Installation die gelieferte Hardware ordnungsgemäß montiert sein, so dass es nur noch einer Kontrolle durch die Betterspace GmbH bedarf.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

10.1 Die gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen bezüglich der Hardwarekosten aus dem Vertrag im Eigentum der Betterspace GmbH. Ebenfalls ist die Betterspace GmbH dazu berechtigt, die Nutzungsrechte an der Software vorläufig zu widerrufen und den Zugang zu der Software vorläufig zu sperren.
10.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Hardware pfleglich zu behandeln.

§ 11 Gewährleistung/Mängelhaftung

11.1 Soweit der Vertragspartner von der Betterspace GmbH mangelhafte Ware erhalten hat, ist der Vertragspartner im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
11.2 Die Betterspace GmbH haftet bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. (a) Der Vertragspartner hat der Betterspace GmbH gegenüber offensichtliche Mängel, also Material-, Herstellungs- oder Transportmängel, innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Ware schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der genannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte hinsichtlich dieser offensichtlichen Mängel. Das gilt nicht, wenn die Betterspace GmbH den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. (b) Während der genannten Frist hat der Vertragspartner die Möglichkeit, der Nacherfüllung durch kostenlosen Umtausch oder kostenlose Nachbesserung der Ware zu wählen. Der Vertragspartner hat die an ihn gelieferte Ware unverzüglich nach Anzeige des jeweiligen Mangels zurückzusenden. (c) Schlägt die Nacherfüllung der Betterspace GmbH durch Umtausch oder Nachbesserung zweimal fehl, so ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Die Betterspace GmbH haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet die Betterspace GmbH nicht für entgangene Gewinne oder für sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.
11.3 Mängelansprüche aus dem Verkauf der Hardware verjähren in zwölf Monaten, beginnend mit Gefahrenübergang (i.d.R. mit dem Tag der Übergabe/Installation der Betterspace GmbH-Lösung bzw. nach der erfolgreichen Freischaltung des eingerichteten Kunden-Accounts).
11.4 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Vertragspartner oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
11.5 Schadensersatz statt der Leistung kann im Rahmen der Mängelhaftung nur bei Vorsatz und grob fahrlässiger Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden.
11.6 Der Verkauf von Gebrauchtware (refurbished Artikel) erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Die Betterspace GmbH übernimmt keine Garantien, Zusicherungen, Beschaffenheitsvereinbarungen oder sonstige Haftung für den Kaufgegenstand. Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen bleibt davon unberührt.
11.7 Für die Prüfung und Verschrottung von Geräten außerhalb des regulären Retourenprozesses werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 5,00 € netto je Gerät fällig.

§ 12 Haftung

12.1 Für andere als durch Verletzung vom Leben, Körper und Gesundheit des Vertragspartners entstehende Schäden haften wir lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflichten) durch uns oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

§ 13 Gerichtsstand

13.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Sofern es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Vertragspartner und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
13.3 Das zuständige Gericht befindet sich in Erfurt, Thüringen.

§ 14 Sonstige Bestimmungen

14.1 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

§ 15 Geheimhaltung & Datenschutz

15.1 Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 3 Abs.5 des Teledienstedatenschutzgesetzes darüber unterrichtet, dass die Firma Betterspace GmbH seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
15.2 Soweit sich die Firma Betterspace GmbH Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die Firma Betterspace GmbH berechtigt, die Vertragspartnerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.
15.3 Die Firma Betterspace GmbH steht dafür ein, dass alle Personen, die von der Firma Betterspace GmbH mit der Abwicklung des Vertrages beauftragt werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Vertragspartner seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Firma Betterspace GmbH Dienste nicht für Ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbeziehungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§ 17 Zusatz

Die Firma Betterspace GmbH verpflichtet sich, dass sie als Auftragnehmer/Dienstleister das geltende Mindestlohngesetz (MiLoG) beachtet und an ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die nach diesem Gesetz jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestentgelte zahlt.