Das neue Energieeffizienzgesetz – Was kommt auf Unternehmen zu?

Mann hält Smartphone auf dem Energieeffizienz-Klassen abgebildet sind.

Steigende CO2-Emissionen, Zerstörung von Ökosystemen, Ressourcenverschwendungen und die globale Erwärmung bedrohen die Umwelt. Auch die Lebensgrundlage künftiger Generationen wird dadurch stark beeinflusst. Ein entscheidender Faktor, der maßgeblich zur Klimaveränderung beiträgt, ist unser Umgang mit den vorhandenen Ressourcen.

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Nicht nur Privatpersonen, auch Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen müssen in die Pflicht genommen werden, nachhaltige Maßnahmen zu ergreifen und ressourcen-schonend zu arbeiten. Einen Schritt in diese nachhaltigere Richtung soll künftig das neue Energieeffizienzgesetz bewirken. Worum es in diesem Gesetz geht und was Unternehmen tun können, erfährst du in diesem Blogbeitrag.

Was ist das Energieeffizienzgesetz?

Das Energieeffizienzgesetz, kurz EnEfG, legt Energieeffizienzziele sowie konkrete Maßnahmen für die öffentlich Hand, für Unternehmen und für Rechenzentren fest. Zudem schafft das neue Gesetz erstmals einen sektorübergreifenden Rahm zur Steigerung der Energieeffizienz.

Das neue Energieeffizienzgesetz leistet zudem einen wichtigen Beitrag für die deutschen Klimaziele. Gleichzeitig setzt es wesentliche Anforderungen der neu gefassten Novelle zur EU-Energieeffizienzrichtlinie, kurz EED, um.

Wichtige Regelungen des EnEfG

Im Energieeffizienzgesetz sind für den Primär- und Endenergieverbrauch in Deutschland für 2030 Ziele festgelegt. Diese Ziele bedeuten für den Endenergieverbrauch eine Reduzierung um rund 500 Terrawattstunden bis zum Jahr 2030.

Weitere wichtige Regelungen des EnEfG sind unter anderem Energiesparpflichten, Einführung von Energie- oder Umweltmanagement-Systemen sowie die Vermeidung von Abwärme. Für Bund, Länder und Kommunen sowie für Unternehmen und Rechenzentren gibt es besondere Regelungen und Pflichten (Stand 21.09.2023):

Bund, Länder und Kommunen

Bis 2030 soll der Bund jährlich Endenergie von 45 Terrawattstunden und die Länder 3 Terrawattstunden einsparen. Jährlich sollen Bund, Länder und Kommunen durch die Einführung von Umweltmanagementsystemen und Effizienzmaßnahmen eine Gesamtendenergieeinsparung von 2 Prozent erreichen.

Unternehmen

Unternehmen die mehr als 2,5 Gigawattstunden Energie im Jahr verbrauchen, sind verpflichtet konkrete Pläne zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen zu erstellen sowie zu veröffentlichen.

Energie- und Umweltmanagementsysteme müssen Unternehmen laut des Energieeffizienzgesetzes dann einführen, wenn der Jahresenergieverbrauch bei mehr als 7,5 Gigawattstunden liegt. Außerdem muss vermieden werden, dass bei Produktionsprozessen Abwärme entsteht. Kann diese nicht vermieden werden, muss die Abwärme sinnvoll verwertet werden.

Rechenzentren

Energieeffizienzstandards gelten künftig auch für Rechenzentren. Abwärme muss verpflichtend genutzt sowie sparsam gekühlt werden. Laut EnEfG müssen die Betreiber großer Rechenzentren Strom aus erneuerbaren Energien nutzen. Auch müssen künftig Informationen zum Energieverbrauch in ein öffentliches Register eingetragen werden.

Weitere Informationen zum neuen Energieeffizienzgesetz findest du auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Unternehmen müssen aktiv werden

Bund, Länder und Kommunen sowie Unternehmen und Rechenzentren müssen nun aktiv werden, damit das Klima geschützt und Ressourcen geschont werden. Die Chemische Industrie benötigt laut Statista die meiste Energie, gefolgt von privaten Haushalten und dem Verkehrssektor. Ob ein Unternehmen nun unter das EnEfG fällt, muss individuell geprüft werden.

Beispielsweise können große Krankenhäuser unter das neue Energieeffizienzgesetz fallen und müssen somit Energie- und Umweltmanagementsysteme implizieren. Denn durch technische Anlagen, Geräte im Dauerbetrieb oder spezielle medizinische Apparate benötigt diese Branche konstant hohe Energiemengen.

Die Energieverschwendung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist enorm und wird durch das Handeln der Mitarbeitenden und Patienten befördert. Das typischste Beispiel für die Verschwendung von Energie ist das Dauerlüften in Räumen durch gekippte Fenster bei gleichzeitig hochgeregelten Heizungsthermostaten.

Energie wird außerdem durch brennendes Licht in ungenutzten Räumen oder dem Standby-Betrieb von medizinischen Geräten oder Computern verschwendet.

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Damit die Energieeffizienz in Nichtwohngebäuden wie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aber auch in Bürogebäuden, Bildungseinrichtungen oder Hotels und Gastronomiebetrieben nachhaltig verbessert wird, können smarte Energiemanagement-Lösungen zum Einsatz kommen.

Dank der smarten Software better.energy ist es möglich, ohne bauliche Maßnahmen die Temperatur der Heizkörper automatisch und personalunabhängig zu regulieren und so den Energieverbrauch enorm zu senken.

Dabei erkennt das System offene Fenster und berücksichtigt die Raumbelegung. Mit der smarten Heizkörpersteuerung better.energy wird nicht nur der Energieverbrauch und somit die Betriebskosten gesenkt, sondern auch im gleichen Umfang umweltschädliche CO2-Emissionen reduziert.

Die Zukunft ist grün

Das neue Energieeffizienzgesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die Auswirkungen auf die Umwelt von Bund, Länder und Kommunen sowie Rechenzentren und Unternehmen mit sehr hohem Energieverbrauch zu minimieren.

Denn diese Akteure tragen eine große Verantwortung und müssen diese auch erkennen und proaktive Maßnahmen ergreifen, um ressourcenschonend zu arbeiten sowie nachhaltige Praktiken fördern.

Mithilfe der Digitalisierung kann enorm viel Energie sowie umweltschädliche CO2-Emissionen eingespart werden. Wenn du mehr über die smarte Energiemanagement-Lösung better.energy erfahren möchtest, vereinbare einen unverbindlichen Termin mit einen unserer Experten. Wir freuen uns auf dich!

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