Energieresilienz 2026: Eine Blogreihe für Betreiber von Pflegeeinrichtungen, Hotels und anderen Gewerbeimmobilien
- Teil 1 Die Marktlage – Warum Energiepreise trotz staatlicher Entlastung strukturell hoch bleiben
- Teil 2: Geopolitik als Verstärker – Iran-Konflikt, LNG und strukturelle Volatilität
- Teil 3: Was Betreiber jetzt tun müssen – Regulatorik, ESG und operative Resilienz
GEG §71a, EPBD, ESG: Was Betreiber von Pflegeheimen, Hotels und Gewerbeimmobilien jetzt wissen müssen
In Teil 1 dieser Reihe haben wir gezeigt, dass staatliche Entlastungsmaßnahmen und strukturell hoher Energiekostendruck 2026 gleichzeitig wirken. In Teil 2 haben wir die geopolitischen Ursachen analysiert, Ukraine-Krieg, LNG-Abhängigkeit, Iran-Konflikt und warum die ifo-Gemeinschaftsdiagnose von einem anhaltenden Energiepreisschock spricht, der durch Unternehmen weitergereicht wird.
In diesem dritten und abschließenden Teil der Reihe geht es um die Konsequenzen: Was müssen Betreiber von Hotels, Pflegeheimen, Kliniken und Bürogebäuden jetzt konkret tun? Die Antwort kommt von drei Seiten gleichzeitig: Regulatorik, Investorendruck und operative Resilienz.
Die Ausgangslage: Energiemanagement ist nicht mehr freiwillig
Wer die ersten beiden Teile dieser Reihe gelesen hat, versteht: Der Marktdruck allein wäre schon Grund genug zu handeln. Doch 2026 kommt ein weiterer Faktor hinzu: Energiemanagement in Nichtwohngebäuden ist in weiten Teilen bereits gesetzlich vorgeschrieben. Wer wartet, riskiert Bußgelder, den Verlust von Fördergeldern und schlechtere Finanzierungskonditionen.
GEG §71a: Die Pflicht, die seit Januar 2025 gilt

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält eine Regelung, die in vielen Betrieben noch nicht vollständig angekommen ist: § 71a GEG verpflichtet Betreiber von Nichtwohngebäuden mitHeizungs- oder Klimaanlagen ab 290 kW Nennleistung zur Installation eines Systems für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung. Die Frist ist seit dem 31. Dezember 2024 abgelaufen, das heißt die Pflicht gilt bereits.
Was §71a GEG konkret fordert für Bestandsgebäude über der 290-kW-Schwelle:
- Kontinuierliches Monitoring: Alle Hauptenergieträger (Gas, Strom, Öl) und gebäudetechnische Systeme müssen lückenlos überwacht, protokolliert und analysiert werden
- Offene Schnittstellen: Die erhobenen Daten müssen über standardisierte, herstellerunabhängige Schnittstellen zugänglich sein
- Interoperabilität: Alle gebäudetechnischen Systeme müssen miteinander kommunizieren können
- Energiemanagement-Verantwortlicher: Eine zuständige Person oder ein Unternehmen muss für den energetischen Gebäudebetrieb benannt werden
- Sanktion bei Nichterfüllung: Bis zu 5.000 Euro Bußgeld (§ 108 GEG)
Quelle: § 71a GEG; KEDi/dena-Dossier §71a GEG Bestandsgebäude, Oktober 2025
Welche Gebäude sind betroffen?
Die 290-kW-Schwelle gilt für die summierte Nennleistung aller Heizungs- oder Klimaanlagen. Die folgende Tabelle liefert Anhaltspunkte, ab welcher Größe Gebäude mit unterschiedlichen Nutzungszwecken typischerweise die 290-kW-Schwelle überschreiten.
| Gebäudetyp | Typische Schwellenüberschreitung ab |
|---|---|
| Bürogebäude | Ca. 4.000–6.000 m² Nutzfläche |
| Hotel | Ca. 50–80 Zimmer (je nach Ausstattung) |
| Pflegeheim/Senioreneinrichtung | Ca. 50 Bewohner und mehr |
| Klinik/Krankenhaus | Fast jede Größe |
| Öffentliche Einrichtung & Schulen | Abhängig von Gebäudegröße |
Das solltest du jetzt tun
[MH1]Wie wäre es mit solchen kurzen Absätzen zu einzelnen Punkten, die mehr Praxisbezug haben? Der Blogbeitrag heißt ja „Was Betreiber jetzt tun müssen“
Prüfe, ob die summierte Nennleistung der Heizungs- oder Klimaanlagen in deinem Gebäude über 290 kW liegt. Denn dann gilt §71a GEG für dich bereits. Die Tabelle 1 gibt die Anhaltspunkte nach dem gebäudetyp. Im Zweifel ziehe die Anlagendokumentation und den Energieausweis zurate,
Lohnt sich die Umsetzung finanziell?
Laut DIN EN ISO 52120 lassen sich durch den Wechsel von GA-Effizienzklasse C auf B bereits 20 Prozent der thermischen Energie einsparen. Bei einem Jahresverbrauch von 500.000 kWh Wärme entspricht das einer Einsparung von 100.000 kWh und damit je nach Energieträger rund 10.000 bis 15.000 Euro jährlich. Der Einbau ist außerdem förderfähig über die BEG EM, Modul 3, selbst dann, wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Quelle: KEDi/dena-Dossier §71a GEG; BAFA-Bundesförderung effiziente Gebäude
Die Ausweitung der Pflichten: Was bis 2029 noch kommt
Die aktuellen Anforderungen aus §71a GEG sind nicht das Ende. Die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD, Richtlinie (EU) 2024/1275) schreibt eine schrittweise Ausweitung vor, die Deutschland bis Mai 2026 in nationales Recht überführen muss.
| Datum | Neue Anforderung | Betroffene Gebäude |
|---|---|---|
| 31.12.2024 | Energiemonitoring, offene Schnittstellen | Nichtwohngebäude > 290 kW, gilt bereits |
| 29.05.2026 | Zusätzlich: Raumklima überwachen | Nichtwohngebäude > 290 kW + neue Wohngebäude |
| 31.12.2027 | Automatische Beleuchtungssteuerung | Nichtwohngebäude > 290 kW |
| 31.12.2029 | Ausweitung auf kleinere Anlagen | Nichtwohngebäude mit Anlage > 70 kW |
Besonders relevant: Ab 2029 wird die Schwelle auf 70 kW abgesenkt. Damit werden deutlich mehr Gebäude erfasst, darunter kleinere Hotels, Pflegewohngruppen, Arztpraxen und mittelgroße Büros, die heute noch unter der 290-kW-Grenze liegen.
Das solltest du jetzt tun
Wer jetzt plant, denkt voraus. Prüfe, ob dein Gebäude heute unter 290 kW liegt, aber über 70 kW. Wenn ja, bist du ab 2029 automatisch betroffen. Wer die Systemauswahl und Installation jetzt plant, vermeidet Zeitdruck und kann aktuelle BEG-Fördergelder noch nutzen.
EPBD: Sanierungspflichten für Bestandsgebäude ab 2030
Neben der Gebäudeautomation bringt die neue EPBD verbindliche Sanierungsquoten für Gebäude mit schlechten Energieeffizienzkennwerten.
Die wichtigsten EPBD-Fristen für Nichtwohngebäude:
- Bis 2030: Mindestens 16 Prozent der energetisch schlechtesten Nichtwohngebäude müssen saniert werden
- Bis 2033: Sanierungsquote steigt auf mindestens 26 Prozent
- Ab 2028: Neue öffentliche Gebäude als Nullemissionsgebäude
- Ab 2030: Alle Neubauten als Nullemissionsgebäude

Das solltest du jetzt tun
Für Betreiber von Bestandshotels, älteren Pflegeheimen, Kliniken und Bürogebäuden in schlechten Energieeffizienzklassen gilt: Die Sanierungspflicht ab 2030 ist nicht mehr weit. Prüfe jetzt in welcher Effizienzklasse sich dein Gebäude befindet und ob die Sanierungspflicht ab 2030 auch für dich gilt. Und bedenke: Wer heute mit dem Energiemonitoring beginnt, schafft die Datenbasis, auf der spätere Sanierungsentscheidungen fundiert getroffen werden können.
ESG: Wenn Nachhaltigkeit zur Finanzierungsfrage wird
Neben gesetzlichem Druck wächst die Anforderung von einer weiteren Seite: Investoren, Banken und Finanzierungspartner verlangen belastbare Nachweise zur CO₂-Reduktion und Energieeffizienz von Immobilien.
Was ESG-Konformität für Nichtwohngebäude erfordert
- Nachweis eines dokumentierten CO₂-Absenkpfads gegenüber Investoren und Finanzierern
- Kontinuierliche Erfassung und Berichterstattung von Energieverbräuchen
- Taxonomie-konforme Bewirtschaftung nach EU-Taxonomieverordnung
Wer Energieverbräuche nicht messen, steuern und nachweisen kann, hat in ESG-Gesprächen mit Finanzierungspartnern ein strukturelles Problem und das unabhängig von der Gebäudegröße oder Trägerschaft.
Dieser Druck betrifft:
- Hotels mit externen Eigentümern oder institutionellen Investoren
- Pflegeheimträger mit kirchlicher, kommunaler oder privater Trägerschaft und Fremdkapital
- Büroimmobilien im Portfolio von Fonds oder Asset Managern
- Kliniken mit öffentlicher Kofinanzierung oder Förderbindungen
Das solltest du jetzt tun
Prüfe, ob du heute Energieverbräuche verbrauchsartbezogen nachweisen kannst. Wenn nicht, ist das der erste Schritt: ein Monitoring, das Daten liefert, die Banken und Investoren akzeptieren. Für Bestandsgebäude gibt es dafür eine direkt einsetzbare Option: better.energy.
better.energy: Die smarte IoT-Plattform als Teil der Lösung
Klassische Gebäudeautomation und umfassende Gebäudemanagementsysteme decken viele Anwendungsfälle ab von der Lüftungssteuerung über die Beleuchtungsregelung bis hin zur Zutrittskontrolle. Sie sind komplex, kostspielig in der Installation und häufig auf Neubauten oder vollständige Sanierungen ausgelegt. Für Bestandsgebäude, die rasch und ohne baulichen Aufwand handlungsfähig werden müssen, ist ein anderer Ansatz sinnvoller: eine spezialisierte IoT-Plattform, die gezielt die Wärmesteuerung und das Monitoring übernimmt und sich nahtlos in bestehende Strukturen einfügt.
better.energy ist eine solche Plattform. Sie setzt an dem Punkt an, der für Heizkosten und regulatorische Konformität in Nichtwohngebäuden am direktesten wirkt: der automatischen, belegungsabhängigen Steuerung von Heizkörpern und Fan Coils sowie der lückenlosen Erfassung aller relevanten Wärmeverbrauchsdaten. Dabei ist better.energy kein Ersatz für ein vollständiges Gebäudemanagementsystem, sondern ein gezielter, schnell einsetzbarer Baustein, der genau die Anforderungen aus §71a GEG und EPBD adressiert, die für die Wärmeversorgung relevant sind.

Technisch basiert better.energy auf LoRaWAN-Funktechnologie. Das bedeutet: keine aufwändige Verkabelung, kein Eingriff in die Bausubstanz, keine Unterbrechung des laufenden Betriebs. Heizkörper, Fan Coils und Sensoren werden drahtlos vernetzt und über die Plattform zentral gesteuert. Besonders relevant ist das für denkmalgeschützte Häuser, für Pflegeeinrichtungen mit laufendem Betrieb und für Hotels, die keine Sanierungspause einlegen können.
Modular und perfekt geeignet für große Liegenschaften
Die Plattform gliedert sich in zwei Module. Das Modul better.energy – Control übernimmt die Steuerung der Raumtemperatur: Im Hotel geschieht das über Schnittstellen zu über 60 PMS-Systemen, die Check-In- und Check-Out-Zeiten übergeben, sodass Zimmer automatisch abgesenkt und rechtzeitig vor Anreise wieder auf Komforttemperatur gebracht werden. In Pflegeheimen und Kliniken werden Nutzungspläne hinterlegt, die Gemeinschaftsräume, Therapiebereiche und Stationen bedarfsgerecht regeln. In Bürogebäuden steuern Belegungskalender die Raumtemperatur zonengenau.
Was better.energy konkret leistet
- Automatische Steuerung von Heizkörpern und Fan Coils auf Basis von Belegungsdaten, Nutzungsplänen und Sensordaten
- Lückenloses Monitoring aller Wärmeverbräuche abrufbar über ein Dashboard
- Offene Schnittstellen zu über 60 PMS-Systemen und weiteren Drittsystemen
- Installation via LoRaWAN ohne Verkabelung und bauliche Eingriffe, auch in Bestandsgebäuden und Denkmälern
- Nachgewiesene Einsparungen von bis zu 35 % der Heizkosten abhängig von der Gebäudestruktur, unabhängig bestätigt durch das Fraunhofer IEE
Das Modul better.energy – Monitor übernimmt die kontinuierliche Erfassung aller Wärmeverbrauchsdaten als Grundlage für das Monitoring nach §71a GEG, für ESG-Reportings und für die Nachweispflichten nach EPBD. Alle Daten werden in einem übersichtlichen Dashboard gesammelt und sind über offene, standardisierte Schnittstellen abrufbar, was die Interoperabilitätspflicht aus §71a direkt erfüllt.
Was better.energy von einem vollständigen Gebäudemanagementsystem unterscheidet, ist die Fokussierung: Die Plattform löst ein klar definiertes Problem präzise und ohne unnötige Komplexität. Wer darüber hinaus weitere Gebäudefunktionen automatisieren will, wie Lüftung, Beleuchtung, Zugang kann better.energy als Baustein in eine umfassendere Infrastruktur integrieren. Wer dagegen schnell handlungsfähig werden will, speziell die Heizkosten senken und die §71a-Pflicht erfüllen will, hat mit better.energy eine direkt einsetzbare Lösung.
Automatische, bedarfsabhängige Steuerung für jeden Gebäudetyp
- Im Hotel: Belegungsabhängige Zimmersteuerung via PMS-Schnittstelle (kompatibel mit über 60 PMS-Systemen)
- Im Pflegeheim: Nutzungsplanbasierte Temperaturregelung für Gemeinschaftsbereiche und Zimmer
- In der Klinik: Zonensteuerung nach Stationsplan und Funktionsbereichen ohne Eingriff in die Versorgungssicherheit
- Im Bürogebäude: Buchungskalender- und Präsenzsensor-gestützte Raumregelung

Der Rückblick auf die gesamte Reihe: Ein Bild, drei Perspektiven
Die drei Teile dieser Reihe haben dasselbe Thema aus drei Perspektiven beleuchtet:
| Teil | Perspektive | Kernbotschaft |
|---|---|---|
| Teil 1: Marktlage | Kosten heute | Entlastung und struktureller Druck wirken gleichzeitig |
| Teil 2: Geopolitik | Ursachen morgen | LNG-Abhängigkeit und Konflikte machen Preise dauerhaft volatil |
| Teil 3: Regulatorik | Pflicht und Chance | Energiemanagement ist Gesetz, ESG-Pflicht und operative Resilienz zugleich |
Was alle drei Perspektiven verbindet: Die einzige Kostenvariable, die Betreiber von Nichtwohngebäuden selbst in der Hand haben, ist der eigene Energieverbrauch. Intelligente Heizungssteuerung ist damit keine Investition in Nachhaltigkeit, sie ist eine Investition in operative Unabhängigkeit von einem dauerhaft unsicheren Energiemarkt.
Fazit: Handeln ist günstiger als Warten
GEG §71a gilt bereits. Die EPBD-Umsetzung läuft bis Mai 2026. Sanierungsquoten greifen ab 2030. ESG-Anforderungen wachsen jetzt. Und der Energiemarkt bleibt volatil. Das haben Teil 1 und Teil 2 dieser Reihe gezeigt.
Wer jetzt handelt, nutzt aktuelle Fördergelder über die BEG, vermeidet Bußgelder, schafft eine ESG-konforme Reportingbasis und reduziert gleichzeitig die Betriebskosten. Energiemanagement ist damit keine Frage von Überzeugung, es ist eine unternehmerische Notwendigkeit für jeden Betreiber eines Nichtwohngebäudes.
Du möchtest mehr dazu erfahren?
Quellen:
- Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose (DIW, ifo, Kiel Institut, IWH, RWI): „Energiepreisschock überlagert Fiskalimpuls – Wachstumskräfte versiegen“, Frühjahr 2026, 1. April 2026.
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) § 71a – Gesetzestext, Stand 2024.
- KEDi / Deutsche Energie-Agentur (dena): „Verpflichtende Gebäudeautomation in Nichtwohngebäuden (§71a GEG) – Bestandsgebäude“, Oktober 2025.
- Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen: „Verpflichtung zur Gebäudeautomation in Nichtwohngebäuden (§71a GEG)“, Januar 2025.
- Kieback&Peter: „§71a GEG – Gebäudeautomation: Wer ist betroffen und was ist zu tun?“, Oktober 2024.
- Europäische Gebäudeenergierichtlinie (EPBD): Richtlinie (EU) 2024/1275, Artikel 13, April 2024.
- Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose (DIW, ifo, Kiel Institut, IWH, RWI): „Energiepreisschock überlagert Fiskalimpuls“, 1. April 2026.
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Förderinformationen.



















