GModG

GModG Gesetzentwurf auf Laptop

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist das deutsche Gesetz zu den energetischen Anforderungen an Gebäude, das 2026 beschlossen wurde und das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablöst. Es setzt die EU-Gebäuderichtlinie EPBD (Richtlinie 2024/1275) in nationales Recht um und ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft. Weitere Regelungen greifen zum 1. Januar 2027, 2028 und 2030. Inhaltlich verschiebt es den Schwerpunkt von starren Vorgaben hin zu einer technologieoffenen Heizungswahl und führt die Anforderungen an die Gebäudeautomation fort.

Was ist das GModG?

Das GModG ist das Nachfolgegesetz des GEG und bildet den neuen Rahmen für die energetische Modernisierung von Gebäuden in Deutschland. Es verschiebt den Schwerpunkt von starren Vorgaben hin zu mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik und übernimmt zugleich zentrale Ziele aus der europäischen Gebäuderichtlinie. Das Gesetz ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft, einzelne Pflichten greifen jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Das ist bei der Bewertung konkreter Anforderungen zu berücksichtigen.

Was ändert sich mit dem GModG gegenüber dem GEG?

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Die pauschale Pflicht zu einem festen Mindestanteil erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen entfällt.
  • An ihre Stelle tritt eine technologieoffene Heizungswahl, flankiert von einer schrittweisen Vorgabe für klimaneutrale Brennstoffe.
  • Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie rückt stärker in den Mittelpunkt, unter anderem mit Anforderungen an die Gebäudeautomation.
  • Weitere Regelungen greifen zum 1. Januar 2027 (Solarpflicht, Mindestenergiestandards für bestimmte Nichtwohngebäude, Energieausweise, Ökobilanzierung bei Neubauten), zum 1. Januar 2028 (Nullemissionsstandard für neue öffentliche Nichtwohngebäude) und zum 1. Januar 2030 (allgemeiner Nullemissionsstandard)..

Was bedeutet das GModG für Nichtwohngebäude?

Für Betreiber von Nichtwohngebäuden ist die Fortführung der Automatisierungsanforderungen der zentrale Punkt: Gebäude mit größeren Heizungs- oder Klimaanlagen sollen mit Systemen zur Gebäudeautomatisierung und -steuerung ausgestattet werden. Über die EU-Gebäuderichtlinie ist zudem vorgezeichnet, dass die Leistungsschwelle in den kommenden Jahren sinkt und damit mehr Gebäude erfasst werden. Für die energetische Steuerung von Nichtwohngebäuden gewinnt Gebäudeautomation dadurch weiter an rechtlicher Bedeutung. Ab dem 1. Januar 2027 kommen zudem Mindestenergiestandards für bestimmte Nichtwohngebäude sowie eine Solarpflicht hinzu, die auf neue und bestimmte bestehende Nichtwohngebäude gestuft ausgeweitet wird. Da einzelne Regelungen zeitversetzt greifen, sollten die konkreten Schwellenwerte und Fristen vor einer Entscheidung anhand des aktuellen Gesetzestextes geprüft werden.

Ab wann gilt das GModG?

Das GModG wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die wesentlichen Neuregelungen gelten seit dem 29. Juli 2026, darunter der Wegfall der bisherigen 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht für neue Heizungen, die Aufhebung bestimmter Betriebsverbote für Öl- und Gasheizkessel, neue Regelungen zum Austausch und Neubau von Heizungsanlagen und die Anpassung der CO₂-Kostenaufteilung zwischen Vermietern und Mietern.

Weitere Stufen folgen:

Zum 1. Januar 2027 treten Regelungen zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie in Kraft. Dazu zählen unter anderem Mindestenergiestandards für bestimmte Nichtwohngebäude, Solarpflichten, neue Anforderungen an Energieausweise, die verpflichtende Ökobilanzierung bei Neubauten sowie Änderungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes.

Zum 1. Januar 2028 gelten die Regelungen zum Nullemissionsgebäude für neue Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand.

Zum 1. Januar 2030 folgen die allgemeine Definition und Ausgestaltung des Nullemissionsgebäudes.

Übergangsregelungen bestimmen dabei, was für Bestandsgebäude und was für Neubauten gilt. Für Betreiber bedeutet das: Die für sie maßgeblichen Fristen und Schwellenwerte sind vor einer Investitionsentscheidung am aktuellen Gesetzestext und an den zugehörigen Verordnungen zu prüfen. Diese Prüfung sollte dokumentiert werden, damit sich spätere Nachweise gegenüber Behörden führen lassen.

Welche Rolle spielt die EU-Gebäuderichtlinie für das GModG?

Das GModG setzt die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie EPBD, die Richtlinie 2024/1275, in deutsches Recht um. Diese Richtlinie gibt den Rahmen vor, den die Mitgliedstaaten national ausfüllen müssen, und enthält unter anderem Anforderungen an die Gebäudeautomation größerer Nichtwohngebäude. Vorgezeichnet ist dabei, dass die Leistungsschwelle, ab der ein Gebäude mit Automatisierungs- und Steuerungstechnik ausgestattet sein muss, in den kommenden Jahren sinkt. Damit werden schrittweise mehr Gebäude erfasst. Für die Praxis heißt das, dass die Bedeutung von Gebäudeautomation regulatorisch weiter zunimmt, unabhängig davon, wie die nationalen Detailregelungen im Einzelnen ausfallen. Betreiber, die frühzeitig in Automatisierungs- und Steuerungstechnik investieren, sind daher weitgehend unabhängig vom genauen Zeitpunkt der einzelnen Fristen auf der sicheren Seite, weil die Richtung der Regulierung eindeutig ist und die erfassten Gebäude künftig eher mehr als weniger werden.