GModG

GModG Gesetzentwurf auf Laptop

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist das deutsche Gesetz zu den energetischen Anforderungen an Gebäude, das 2026 beschlossen wurde und das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablöst. Es setzt die EU-Gebäuderichtlinie EPBD (Richtlinie 2024/1275) in nationales Recht um und tritt gestuft in Kraft. Inhaltlich verschiebt es den Schwerpunkt von starren Vorgaben hin zu einer technologieoffenen Heizungswahl und führt die Anforderungen an die Gebäudeautomation fort.

Was ist das GModG?

Das GModG ist das Nachfolgegesetz des GEG und bildet den neuen Rahmen für die energetische Modernisierung von Gebäuden in Deutschland. Es verschiebt den Schwerpunkt von starren Vorgaben hin zu mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik und übernimmt zugleich zentrale Ziele aus der europäischen Gebäuderichtlinie. Da das Gesetz gestuft in Kraft tritt, gelten nicht alle Regelungen ab demselben Zeitpunkt, was bei der Bewertung konkreter Pflichten zu berücksichtigen ist.

Was ändert sich mit dem GModG gegenüber dem GEG?

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Die pauschale Pflicht zu einem festen Mindestanteil erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen entfällt.
  • An ihre Stelle tritt eine technologieoffene Heizungswahl, flankiert von einer schrittweisen Vorgabe für klimaneutrale Brennstoffe.
  • Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie rückt stärker in den Mittelpunkt, unter anderem mit Anforderungen an die Gebäudeautomation.
  • Das Gesetz tritt in mehreren Stufen in Kraft, sodass einzelne Pflichten zeitlich versetzt gelten.

Was bedeutet das GModG für Nichtwohngebäude?

Für Betreiber von Nichtwohngebäuden ist die Fortführung der Automatisierungsanforderungen der zentrale Punkt: Gebäude mit größeren Heizungs- oder Klimaanlagen sollen mit Systemen zur Gebäudeautomatisierung und -steuerung ausgestattet werden. Über die EU-Gebäuderichtlinie ist zudem vorgezeichnet, dass die Leistungsschwelle in den kommenden Jahren sinkt und damit mehr Gebäude erfasst werden. Für die energetische Steuerung von Nichtwohngebäuden gewinnt Gebäudeautomation dadurch weiter an rechtlicher Bedeutung. Da das Gesetz neu ist und gestuft greift, sollten die konkreten Schwellenwerte und Fristen vor einer Entscheidung anhand des aktuellen Gesetzestextes geprüft werden.

Ab wann gilt das GModG?

Das GModG tritt nicht auf einen Schlag, sondern in mehreren Stufen in Kraft. Einzelne Pflichten gelten daher zu unterschiedlichen Zeitpunkten, und Übergangsregelungen bestimmen, was für Bestandsgebäude und was für Neubauten gilt. Weil das Gesetz noch jung ist und Teile davon erst nach und nach wirksam werden, ist die Rechtslage in Bewegung. Für Betreiber bedeutet das: Die für sie maßgeblichen Fristen und Schwellenwerte lassen sich nicht pauschal nennen, sondern müssen vor einer Investitionsentscheidung am aktuellen Gesetzestext und an den zugehörigen Verordnungen geprüft werden. Diese Prüfung sollte dokumentiert werden, damit sich spätere Nachweise gegenüber Behörden führen lassen.

Welche Rolle spielt die EU-Gebäuderichtlinie für das GModG?

Das GModG setzt die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie EPBD, die Richtlinie 2024/1275, in deutsches Recht um. Diese Richtlinie gibt den Rahmen vor, den die Mitgliedstaaten national ausfüllen müssen, und enthält unter anderem Anforderungen an die Gebäudeautomation größerer Nichtwohngebäude. Vorgezeichnet ist dabei, dass die Leistungsschwelle, ab der ein Gebäude mit Automatisierungs- und Steuerungstechnik ausgestattet sein muss, in den kommenden Jahren sinkt. Damit werden schrittweise mehr Gebäude erfasst. Für die Praxis heißt das, dass die Bedeutung von Gebäudeautomation regulatorisch weiter zunimmt, unabhängig davon, wie die nationalen Detailregelungen im Einzelnen ausfallen. Betreiber, die frühzeitig in Automatisierungs- und Steuerungstechnik investieren, sind daher weitgehend unabhängig vom genauen Zeitpunkt der einzelnen Fristen auf der sicheren Seite, weil die Richtung der Regulierung eindeutig ist und die erfassten Gebäude künftig eher mehr als weniger werden.