GEG

gebäudeenergiegesetz geg

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich Heizungsgesetz, war das zentrale deutsche Gesetz zu den energetischen Anforderungen an Gebäude und Heizungen. Es trat am 1. November 2020 in Kraft. Es legte unter anderem Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten und Bestandsgebäuden fest und enthielt in Paragraf 71a die Pflicht zur Gebäudeautomation für größere Nichtwohngebäude. Laut Beschluss von Bundesrat und Bundestag am 10. Juli 2026 wird er zukünftig durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst.

Was ist das Gebäudeenergiegesetz?

Das GEG war ein Bundesgesetz, das die energetischen Mindestanforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude sowie an Heizungsanlagen festlegte. Es fasste drei zuvor getrennte Regelwerke zusammen: die Energieeinsparverordnung, das Energieeinsparungsgesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Mit der Novelle 2024 kam die viel diskutierte Vorgabe hinzu, dass neue Heizungen zu einem großen Teil mit erneuerbaren Energien betrieben werden mussten.

Was fordert Paragraf 71a GEG für Nichtwohngebäude?

Für Betreiber von Nichtwohngebäuden war der Paragraf 71a besonders relevant. Er verpflichtet Nichtwohngebäude mit Heizungs- oder Klimaanlagen von mehr als 290 kW Nennleistung dazu, mit einem System zur Gebäudeautomatisierung und -steuerung ausgestattet zu sein. Die Frist dafür lief bis Ende 2024. Umfasst ein Gebäude mehrere Anlagen, gilt die Grenze von 290 kW für deren Summe. Über die EU-Gebäuderichtlinie ist zudem vorgesehen, die Schwelle in den kommenden Jahren auf 70 kW abzusenken, womit deutlich mehr Gebäude betroffen sein werden.

Wurde das GEG abgeschafft?

Das Gebäudeenergiegesetz wurde nicht ersatzlos gestrichen, sondern durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt. Das GModG streicht die pauschale Pflicht zum Erneuerbaren-Anteil und setzt stärker auf Technologieoffenheit. Viele Grundstrukturen des GEG, darunter die Grundgedanken zur Gebäudeautomation in größeren Nichtwohngebäuden, wurden dabei in das neue Gesetz überführt.

Wer sich mit den konkreten aktuellen Pflichten befasst, sollte deshalb auf den Text des GModG und seine gestufte Einführung schauen. Bereits umgesetzte Maßnahmen behalten dabei ihren Wert. Wer etwa aufgrund der bisherigen Automatisierungspflicht ein Gebäudeautomationssystem eingebaut hat, erfüllt damit auch die entsprechenden Anforderungen des Nachfolgerechts, weil diese in der Sache fortgeführt werden. Für die Praxis ist deshalb weniger der Gesetzesname entscheidend als die Frage, ob die technische Ausstattung des Gebäudes dem geforderten Stand entspricht.