EnEfG

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Das Energieeffizienzgesetz, kurz EnEfG, ist ein deutsches Bundesgesetz, das seit dem 18. November 2023 einen übergreifenden Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz setzt und Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie in nationales Recht umsetzt. Es verpflichtet Unternehmen und öffentliche Stellen abhängig von ihrem Energieverbrauch zu konkreten Maßnahmen, von Managementsystemen über Umsetzungspläne bis zur Abwärmenutzung.

Was ist das EnEfG?

Das EnEfG bündelt erstmals in einem zentralen Bundesgesetz Vorgaben zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland. Es verpflichtet Unternehmen je nach Verbrauch zu Energie- oder Umweltmanagementsystemen, zu Umsetzungsplänen für wirtschaftliche Einsparmaßnahmen und zur Nutzung von Abwärme. Öffentlichen Stellen gibt es zusätzlich jährliche Einsparziele vor. Damit richtet sich das Gesetz an große Verbraucher und ergänzt gebäudebezogene Regelwerke wie das Gebäudeenergiegesetz beziehungsweise dessen Nachfolger.

Wen verpflichtet das EnEfG und ab welchem Verbrauch?

Maßgeblich ist der durchschnittliche Jahresenergieverbrauch der zurückliegenden Jahre. Nach der geltenden Fassung müssen Unternehmen ab 7,5 GWh Gesamtendenergieverbrauch ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen. Ab 2,5 GWh sind Umsetzungspläne für identifizierte Einsparmaßnahmen zu erstellen.

Öffentliche Stellen unterliegen ab einem Gesamtendenergieverbrauch von 1 GWh einer jährlichen Einsparverpflichtung. Wichtig für die Kommunikation: Eine im Juni 2026 von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Novelle sieht vor, die Schwelle für das Managementsystem deutlich anzuheben. Da sich diese Änderung zum Redaktionsstand noch im Gesetzgebungsverfahren befand, sind die konkreten Schwellen vor einer Investitionsentscheidung am aktuellen Gesetzestext zu prüfen.

Wie erfüllen Unternehmen die Anforderungen des EnEfG?

Der Einstieg führt fast immer über ein strukturiertes Energiemonitoring, das die nötigen Verbrauchsdaten liefert. Darauf baut ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS auf. Mit dieser Datengrundlage lassen sich Einsparpotenziale identifizieren, wirtschaftliche Maßnahmen bewerten und die geforderten Umsetzungspläne erstellen.

Für viele Betreiber von Nichtwohngebäuden ist es sinnvoll, die Anforderungen des EnEfG gemeinsam mit den gebäudebezogenen Automatisierungspflichten zu betrachten, weil beide auf dieselbe Datenbasis zurückgreifen und sich der Aufwand so bündeln lässt.

Welche Pflichten ergeben sich konkret aus dem EnEfG?

Das Gesetz staffelt seine Anforderungen nach dem durchschnittlichen Jahresverbrauch. Unternehmen oberhalb der höheren Schwelle müssen ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben. Unternehmen oberhalb der niedrigeren Schwelle konkrete Umsetzungspläne für wirtschaftliche Einsparmaßnahmen erstellen und veröffentlichen.

Hinzu kommt die Pflicht, entstehende Abwärme so weit wie möglich zu vermeiden und andernfalls zu nutzen, verbunden mit einer Meldung von Abwärmedaten. Öffentliche Stellen trifft eine eigene, jährliche Einsparverpflichtung. Allen Pflichten gemeinsam ist, dass sie ohne belastbare Verbrauchsdaten kaum erfüllbar sind, weshalb ein Energiemonitoring in der Praxis am Anfang steht.

Wie verhält sich das EnEfG zum Gebäudeenergiegesetz?

Das EnEfG und das Gebäudeenergiegesetz beziehungsweise dessen Nachfolger, das Gebäudemodernisierungsgesetz, setzen an unterschiedlichen Punkten an. Das EnEfG knüpft am Energieverbrauch einer Organisation an und verpflichtet große Verbraucher unabhängig davon, in welchem Gebäude sie sitzen. Das Gebäudeenergiegesetz dagegen richtet sich an das einzelne Gebäude und seine Anlagentechnik, etwa über die Pflicht zur Gebäudeautomation ab einer bestimmten Anlagenleistung.

In der Praxis greifen beide ineinander, weil dieselben Verbrauchsdaten sowohl für die Managementpflichten des EnEfG als auch für die gebäudebezogene Steuerung benötigt werden. Wer beide Anforderungen gemeinsam plant, vermeidet doppelten Aufwand. Für Betreiber von Nichtwohngebäuden empfiehlt es sich daher, die verbrauchsbezogenen und die gebäudebezogenen Anforderungen von Beginn an zusammen zu denken und dieselbe Datenbasis für beide zu nutzen.