better.energy – Analyze: Deine Heizdaten geben dir endlich Antworten, anstatt neue Fragen aufzuwerfen!Jetzt mehr erfahren

EmpCo-Richtlinie: Was ab dem 27. September 2026 gilt und was Hotels bis dahin ändern müssen

EmpCo Richtlinie Nachhaltigkeitsgesetze

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 27. September 2026 gelten neue Regeln für Umweltaussagen in der Kommunikation mit Verbrauchern, auch Hotels sind betroffen.
  • Begriffe wie „nachhaltig“, „klimafreundlich“ oder „ökofreundlich“ ohne konkreten Beleg sind abmahnbar.
  • Betroffen sind alle Kanäle, über die Gäste angesprochen werden: Website, digitale Gästemappe, Social Media, Buchungsprofile, Broschüren.
  • Klimaneutralitäts-Aussagen auf reiner Kompensationsbasis sind generell nicht mehr zulässig.
  • Spezifische, mit Messdaten belegte Aussagen bleiben erlaubt und gewinnen an Glaubwürdigkeit.
  • Handlungsfenster bis zum 27. September: Inhalte systematisch prüfen, überarbeiten, absichern.

Ab dem 27. September 2026 dürfen Hotels vage Umweltaussagen wie „klimafreundlich“, „nachhaltig“ oder „ökofreundlich“ ohne konkreten Beleg nicht mehr in ihrer Gästekommunikation verwenden. Grundlage ist die EU-Richtlinie EmpCo, umgesetzt im deutschen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Was du auf Website, in der digitalen Gästemappe und in Broschüren jetzt kontrollieren musst.

Trifft die EmpCo-Richtlinie auch Hotels?

Hotels kommunizieren mit ihren Gästen an vielen Berührungspunkten gleichzeitig und werben dabei häufig mit Nachhaltigkeit. Genau diese Kommunikation nimmt EmpCo ins Visier. Die Richtlinie ist Verbraucherschutzrecht und greift überall dort, wo ein Unternehmen gegenüber Endkunden auftritt.

Was ist die EmpCo-Richtlinie?

EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EU 2024/825). Die Richtlinie schützt Verbraucher vor irreführenden Umweltaussagen und stellt strengere Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel. Umgesetzt wurde sie in Deutschland durch eine Änderung des UWG. Ab dem 27. September 2026 gilt sie für alle Unternehmen, die gegenüber Verbrauchern kommunizieren, also auch für Hotels und andere Beherbergungsbetriebe.

Der Tourismus wird in der Fachdiskussion ausdrücklich als besonders betroffener Sektor genannt, denn die Nachhaltigkeitskommunikation ist in der Branche seit Jahren fester Bestandteil des Marketings, oft ohne die Substanz, die EmpCo künftig einfordert. Wer heute mit „wir wirtschaften nachhaltig“ wirbt, ohne das auch belegen zu können, hat ab Ende September 2026 ein Problem.

Welche Umweltaussagen dürfen Hotels ab September nicht mehr verwenden?

Die EmpCo verbietet drei Kategorien von Umweltaussagen, sobald sie sich an Verbraucher richten und keinen belegbaren Nachweis haben. Für Hotels sind alle drei praxisrelevant.

  • Vage Begriffe wie „nachhaltig“ oder „klimafreundlich“
    Formulierungen, die einen grünen Gesamteindruck erzeugen, ohne etwas genau zu belegen, sind nicht mehr zulässig. Dazu zählen „nachhaltig“, „grün“, „ökofreundlich“, „umweltbewusst“, „klimafreundlich“ und „klimaschonend“. Auch visuelle Elemente können darunterfallen: Naturbilder und grüne Farbwelten, die einen Nachhaltigkeitseindruck erzeugen, ohne inhaltlich unterfüttert zu sein.
  • Eigene Siegel ohne staatliche Anerkennung
    Selbst entwickelte Nachhaltigkeitslabels oder Siegel ohne anerkannte Zertifizierungsgrundlage dürfen ab September nur noch verwendet werden, wenn dahinter ein offizielles, staatlich anerkanntes Zertifizierungssystem steht. Auf EU-Ebene gilt das EU Ecolabel als anerkannte Grundlage, in Deutschland der Blaue Engel.
  • Klimaneutralitäts-Claims auf Kompensationsbasis
    „CO₂-kompensiert“, „klimaneutral durch Zertifikate“ und vergleichbare Formulierungen sind generell nicht mehr zulässig, wenn sie ausschließlich auf dem Kauf von CO₂-Zertifikaten basieren und keine tatsächliche Emissionsreduktion belegen können.

Welche Kanäle müssen Hotels prüfen?

Betroffen ist jeder Kanal, über den ein Gast angesprochen wird. Das ist im Hotelbetrieb ein breites Feld. Hier einige Kanäle, die du auf jeden Fall prüfen solltest:

  • Website: Startseite, Über-uns-Seite, Zimmerbeschreibungen, Nachhaltigkeitsseite, Blog
  • Digitale Gästemappe: Alle Inhalte, die auf Umwelt oder Nachhaltigkeit Bezug nehmen
  • Buchungsplattformen: Dein Profil auf den bekannten Buchungsplattformen wie booking.com und vergleichbaren Portalen
  • Social Media: Beiträge, Reels, Stories, Profilbeschreibungen auf allen aktiven Kanälen
  • Gedruckte Materialien im Zimmer: Zimmermappe, Flyer, Aufsteller, Check-in-Karten
  • E-Mail-Kommunikation: Buchungsbestätigungen, Vor-Anreise-Mails, Newsletter

Wenn Nachhaltigkeitskommunikation in den letzten Jahren in deine Materialien eingeflossen ist, fällt die Prüfaufgabe unter Umständen sehr umfangreich aus. Bis Ende September ist das Handlungsfenster eng.

Welche Nachhaltigkeitsaussagen sind für Hotels weiterhin erlaubt?

Spezifische, nachvollziehbare Aussagen bleiben zulässig. Sie gewinnen durch EmpCo sogar an Wert, weil pauschale Werbeversprechen aus dem Wettbewerbsumfeld verschwinden. Wer konkret belegt, was er tut, hebt sich ab.

Die folgende Übersicht zeigt typische Formulierungen und wie sie sich EmpCo-konform umbauen lassen. Die Prozentwerte sind beispielhaft und müssen durch echte, belegbare Werte deines Hauses ersetzt werden.

Nicht mehr zulässigZulässige Alternative (Beispiel)
„Wir wirtschaften nachhaltig.“„Wir haben unseren Heizenergieverbrauch seit 2022 um 24 Prozent gesenkt.“
„Klimafreundliches Hotel“„Unsere Heizungsanlage läuft seit 2024 vollständig über eine Wärmepumpe.“
„Umweltbewusstes Übernachten“„Wir haben auf eine intelligente Heizkörpersteuerung umgestellt und sparen damit rund X kWh pro Jahr.“
„CO₂-kompensiert“ (ohne Reduktion)„Wir reduzieren unsere Emissionen aktiv und kompensieren den verbleibenden Rest über [anerkanntes Programm].“
Grüne Farbwelten und Blatt-Symbol ohne KontextAnerkanntes Zertifizierungslogo mit Verweis auf Vergabekriterien
Tabelle 1: Übersicht über zulässige und unzulässige Nachhaltigkeitsaussagen

Die Grundregel lautet: Zahl, Zeitraum und Bezugsgröße nennen. Wer diese drei Elemente belegen kann, hält einer Prüfung stand.

Wie belegt man eine Nachhaltigkeitsaussage?

Deine Zahlen brauchen eine Messgrundlage. Das ist in der Praxis der häufigste Engpass: Viele Hoteliers wissen nicht, wie viel Energie ihr Haus im Vergleich zum Vorjahr verbraucht hat, geschweige denn auf Zimmer- oder Bereichsebene.

Wer sein Heizverhalten über eine kontinuierliche Erfassung nachverfolgt, hat eine direkte Basis für EmpCo-konforme Aussagen. Eine Formulierung wie „Wir haben den Heizenergieverbrauch in unseren Gästezimmern zwischen 2023 und 2025 um rund 31 Prozent gesenkt, erfasst über unsere intelligente Heizkörpersteuerung“ ist spezifisch, nachvollziehbar und nicht pauschal. Sie kann einem Abmahnversuch standhalten, eine allgemeine Nachhaltigkeitsbehauptung kann das nicht.

Rechtlicher Hinweis:Dieser Beitrag fasst den öffentlichen Diskussionsstand zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Formulierungen in deiner Gästekommunikation empfiehlt sich ein Check durch einen Fachanwalt für Wettbewerbsrecht.

Deine Checkliste bis zum 27. September

Aus den bereits genannten Vorgaben lassen sich sechs To-Dos ableiten, die du bis zum 27. September in deinem Hotel erledigt haben solltest:

  • Alle öffentlich zugänglichen Inhalte auf vage Umweltaussagen prüfen: Website, digitale Gästemappe, Social Media, Buchungsprofile, Print
  • Nicht anerkannte Eigensiegel oder unbelegte Siegel identifizieren und entfernen oder durch anerkannte Alternativen ersetzen
  • Klimaneutralitäts-Claims auf reiner Kompensationsbasis überarbeiten oder streichen
  • Spezifische, belegbare Alternativformulierungen entwickeln: konkrete Zahlen, Datengrundlage, Zeitraum
  • Bildwelten prüfen: passt die Bildsprache zu belegbaren Inhalten, oder erzeugt sie einen Nachhaltigkeitseindruck ohne Substanz?
  • Bei Unsicherheit über einzelne Formulierungen einen Fachanwalt für Wettbewerbsrecht einbinden

Du möchtest mehr dazu erfahren?

Häufig gestellte Fragen

Ja, die EmpCo gilt auch für kleine Hotels und Pensionen. Die Richtlinie unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße. Maßgeblich ist, ob Verbraucher oder Verbraucherinnen angesprochen werden. Das trifft auf ein Stadthotel mit 200 Zimmern genauso zu wie auf eine Pension mit fünf Zimmern, die auf ihrer Website mit „naturnahes Übernachten“ wirbt.

Umweltzeichen, die auf einem staatlich akkreditierten Vergabeverfahren basieren, gelten als weiterhin zulässige Grundlage. Das EU Ecolabel und der Blaue Engel werden hier regelmäßig als Referenz genannt. Wichtig: Das Siegel muss zum beworbenen Leistungsbereich passen. Ein Zertifikat, das Energieeffizienz nicht prüft, darf nicht für eine Energieaussage eingesetzt werden.

Das größte unmittelbare Risiko bei Nichtstun sind Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbände sowie zivilrechtliche Unterlassungsverfügungen. Bei systematischen Verstößen nennen Fachpublikationen zusätzlich Bußgelder von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. Die genauen Vollzugsintensitäten in Deutschland sind noch nicht abschließend absehbar.

Ja, EmpCo schließt auch Social-Media-Profile mit ein. Maßgeblich ist, wo eine Aussage wahrgenommen wird, nicht wo sie produziert wurde. Instagram-Posts, LinkedIn-Beiträge und Facebook-Seiten fallen unter die Regelung, sobald sie sich an Verbraucher richten. Das gilt auch für Reels, Stories und bezahlte Anzeigen.

Nur mit konkretem, überprüfbarem Plan dahinter, sind Aussagen zu Umweltleistungen in der Zukunft erlaubt. „Bis 2027 wollen wir unsere CO2-Emissionen um 50 Prozent reduzieren“ ist zulässig, wenn ein nachvollziehbarer Umsetzungsplan existiert. Eine Absichtserklärung ohne Substanz fällt unter die Verbote.

Spätestens zum 27. September 2026. Die digitale Gästemappe ist ein direkter Kommunikationskanal zum Gast und unterliegt damit den EmpCo-Regeln in gleichem Umfang wie deine Website. Nutzt du eine digitale Gästemappe eines Anbieters wie Betterspace, kannst du deine Inhalte selbst in der Software prüfen und überarbeiten.

Quellen