CO2-Steuer, MwSt-Erhöhung, Wegfall von Förderungen – Was kommt 2024 auf Unternehmen zu?

Frau hält Schild mit Fragezeichen fest

Expolideren jetzt die Energiekosten? Der Bundeshaushalt 2024 hat es in sich, aufgrund der verabschiedeten Sparmaßnahmen bedingt durch das Bundesverfassungsgerichturteil vom November 2023. Doch was genau kommt jetzt auf Unternehmen zu?

Welche Preise werden steigen und welche Förderungen fallen weg? Dieser Blog liefert eine kurze Zusammenfassung der beschlossenen Maßnahmen der Bunderegierung und klärt auf, worauf sich Klinken, Pflegeheime, Hotels, Bürogebäude und alle anderen Nichtwohngebäude einstellen müssen.

Kurzer Rückblick

Am 15.11.2023 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass das zweite Nachtragshaushaltsgesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Das Urteil sorgt für ein Riesenloch im Bundeshaushalt. Dieses muss nun 2024 gestopft werden.

Ohne Sparmaßnahmen ist dies nicht möglich. Im Kernhaushalt für 2024 fehlen 17 Milliarden Euro. Mitte Dezember 2023 erzielte die Ampel-Koalition eine Einigung über geplante Einspar-Maßnahmen, damit der Haushalt 2024 unter Einhaltung der Schuldenbremse auf soliden Füßen steht.

Status Quo: Die Sparmaßnahmen im Überblick

Die größte Einschränkung betrifft den Klima- und Transformationsfond. Hier sollen 2024 12 Milliarden Euro eingespart werden. Der KTF soll aber weiterhin das zentrale Instrument des klimafreundlichen Umbaus bleiben.

Des Weiteren wurde beschlossen, dass die CO2-Preise stärker steigen, als dies ursprünglich geplant war. Die CO2-Preise für das Heizen mit fossilen Energien und beim Tanken steigen auf 45 Euro pro Tonne. Das heißt Sprit, Gas und Heizöl werden teurer. Da die Einnahmen hieraus direkt in den Klima- und Transformationsfond fließen, ist das der Versuch, den harten Einschnitt abzumildern.

Zusätzlich wird auch die Strom- und Gaspreisbremse wegfallen und dies früher als geplant. Eigentlich sollte diese Maßnahme, die die steigenden Preise abfängt, sogar weiter verlängert werden. Damit wird Strom, Fernwärme und Gas zusätzlich stärker im Preis steigen. Die Strom- und Gaspreisbremse wird zum 01.01.2024 fallen.

Außerdem wurde die Subvention der Netznutzungsentgelte gestrichen. Ursprünglich wollte die Bundesregierung die steigenden Netznutzungsentgelte auffangen. Damit kommen beim Strom zusätzliche Mehrkosten hinzu. Es ist davon auszugehen, dass die Netzentgelte bei der Stromabrechnung ab Januar doppelt so hoch ausfallen wie ursprünglich geplant.

Über dies hinaus wird auch die Mehrwertsteuererhöhung die Preise weiter in die Höhe treiben. Für Erdgas, Flüssiggas und Fernwärme wurde diese auf 7 Prozent gesenkt, bedingt durch die Gaskrise. Nun steigt sie schneller als gedacht wieder auf 19 Prozent an.

Aktuell ist der Bundehaushalt für 2024 noch nicht beschlossen. Geplant ist für den Janaur die Abstimmung im Bundestag. Hat dieser dem Haushaltsentwurf zugestimmt, geht der beschlossene Haushaltsplan in den Bundesrat zur Abstimmung. Dies ist laut aktuellem Stand für Februar 2024 angesetzt. Bis zu finalen Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat sind die geplanten Maßnahmen in der Schwebe und könnten sich noch ändern.

Was bedeutet das für die Stromkosten und Gaskosten im Jahr 2024?

Fest steht jedoch, das mit dem 01.01.2024 vieles teurer wird. Ein Vergleichsportal hat ermittelt, dass die Kosten für Gas im Schnitt um 17 Prozent* steigen werden. Die Kosten für Strom werden vorraussichtlich um 11 Prozent* steigen.

Das kann für Großverbraucher wie Kliniken, Hotels, Bürogebäude, Schulen und Pflegeheime schnell in einem hohen 6-stelligen Betrag ausarten. Für einen Durchschnittshaushalt wurde ein Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden zugrunde gelegt und hier Mehrkosten für Gas in Höhe von 370 Euro pro Jahr* errechnet.

Nun verbraucht ein durchschnittliches Krankenhaus jedoch rund 4,9 Millionen Kubikmeter Gas pro Jahr*, also rund 49 Millionen Kilowattstunden. Bei einem Gaspreis von 7 Cent pro Kilowattstunde werden voraussichtlich im Jahr 2024 Mehrkosten in Höhe von 583.100,70 Euro für die Klinik entstehen. Und das nur für Gas.

Für Strom würden dann hochgerechnet nochmal rund 150.150 Euro Mehrkosten dazukommen. Der Stromverbrauch liegt im Mittel bei 10.500.000 kWh pro Jahr pro Klinik*. Dies entspricht etwas mehr als 20 Prozent des Gasverbrauches.

Beispielrechnung
für eine Klinik
GaskostenStromkosten
AnnahmenGasverbrauch:
49 Mio. kWh
Kosten pro kWh= 7 Cent
Stromverbrauch:
10,5 Mio. kWh
Kosten pro kWh= 13 Cent
Kosten pro Jahr4.013.100, 00 Euro1.365.000,00 Euro
Mehrkosten 2024583.100,70 Euro150.000,00 Euro

Förderungen für Energieeffizienz und Sanierung

Wie es mit den Förderung für Energieeffizienz-Maßnahmen weitergeht, ist aktuell noch unklar aufgrund des Bundesverfassungsgerichturteils. Die einzige Förderung, welche aktuell weiterhin beantragt werden kann, ist die BEG-Föderung, also die Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Alle anderen Förderungen, wie die Förderprogramme zur Energieeffizienzberatung (EBN), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EWW) liegen aktuell auf Eis. Bereits zugesagte Förderungen können weiter verfolgt werden, aber die Annahme ist aktuell pausiert.

Fest steht jedoch, dass die Förderung für die Anschaffung für E-Autos wegfällt und auch bei der Solarförderungen soll es Einbußen geben. Genauers steht hier jedoch nicht fest.

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Der Plan für mehr Energieeffizienz

Grundsätzlich führt die kürzlich geschlossene Einigung der Ampel-Regierung zu zahlreichen Einschnitten und vielen Preissteigerungen. Jedoch werden Energieeffizienzmaßnahmen weiterhin gefördert. Leztzendlich können durch Einsparmaßnahmen im Wärme- und Energieverbrauch die steigenden Kosten zumindest zu einem Teil kompensiert werden.

Die Bundesregierung bleibt damit ihrem Kurs treu. Gefördert wird, was zu mehr Energieeffizienz führt und dafür sorgt, dass weniger Energie verbraucht wird. Klimaschutz steht nach wie vor weit oben auf der Agenda der Bundesregierung.

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