Änderungen beim Gebäudeenergiegesetz – Was bedeutet das für die Hotellerie?

Mann sitzt am Schreibtisch und hält eine grüne Kontur eines halben Hauses mit Energieeffizienzklassen

In Deutschland wird zum Heizen von Gebäuden und zur Versorgung mit Warmwasser mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs benötigt. Dabei wird über 80 Prozent dieser Wärme noch mit fossiler Energie erzeugt.

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Damit die Klimaschutzziele bis 2030 erreicht werden können und die Energieunabhängigkeit in Deutschland vorangebracht wird, will die Bundesregierung den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen einleiten. Unterstützen soll dabei unter anderem das Gebäudeenergiegesetz. In diesem Blogbeitrag schauen wir uns das Gesetz und die Auswirkung auf Hotels einmal genauer an.

Was ist das Gebäudeenergiegesetz?

Das Gebäudeenergiegesetzes, kurz GEG, gilt seit 1. November 2020 für alle Gebäude die beheizt oder klimatisiert werden und gilt damit natürlich auch für Hotels. Das GEG vereint die alte Energieeinsparverordnung, das Energieeinsparungsgesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz.

Ziel des GEG ist es, den Einsatz von fossiler Energie zu begrenzen und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Daher beziehen sich die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetztes vorwiegend auf die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard. Die genauen Zwecke des Gebäudeenergiegesetzes zusammengefasst:

  • Das Gesetz soll einen konkreten Beitrag zur Einsparung fossiler Energie, wie Erdgas und Öl sowie zum Klimaschutz leisten
  • Es stärkt die Resilienz unserer Wärmeversorgung
  • Es soll klare Investitions- und Modernisierungsanreize setzen

Aktuelle Änderungen des GEG

Die Koalition hat sich nun auf einen Kompromiss zur zweiten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt (Stand 08.09.2023). Ursprünglich sah der Gesetzesentwurf vor, dass ab 2024 alle neu eingebauten Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen.

Dies soll nun mit der aktuellen Änderung nur für Neubauten ab 01. Januar 2024 in Neubaugebieten greifen. Alle anderen Hausbesitzer müssen ihre Heizungsanlagen zwar auch umrüsten, aber nicht sofort:

  • Spätestens nach dem 30. Juni 2026 in Großstädten (mehr als 100.000 Einwohnende)
  • In kleineren Städten nach dem 30. Juni 2028

Frühere Fristen können hier aber gelten, wenn es in den Kommunen bereits eine Entscheidung zur Gebietszuweisung für ein Wärmenetz gibt. Hierbei wird der kommunale Wärmeplan berücksichtigt. Die Kommunen müssen bei solch einem Plan Konzepte zur Wärmeversorgung erarbeiten und eine Planung für Fernwärmenetze vorlegen.

Bei dem Umstieg auf eine Heizung, welche mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird, stehen mehrere technologische Möglichkeiten zu Verfügung:

  • Elektrische Wärmepumpe          
  • Hybridheizung
  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Heizung auf der Basis von Solarthermie
  • Stromdirektheizung
  • H2-Ready-Gasheizung (unter bestimmten Bedingungen)

Regelungen für Öl- und Gasheizungen:

  • Funktionierende Öl- und Gasheizungen könne weiter betrieben werden, auch wenn eine Heizung kaputt geht und diese noch repariert werden kann.
  • Wird eine Öl- und Gasheizung komplett ausgetauscht, da sie nicht mehr repariert werden kann oder diese über 30 Jahre alt ist, gelten Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen.
  • Eigentümer können im Härtefall von der Pflicht befreit werden.
  • Der Bund fördert mit verschiedenen Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten den Umstieg.
  • Möglichkeiten für die Förderung einer „Energieberatung für Wohngebäude“.
  • Menschen die zur Miete wohnen werden vor hohen Kosten durch eine Deckelung geschützt. Hier darf die monatliche Kaltmiete pro Quadratmeter und Monat um maximal 50 Cent steigen.

Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Was müssen Hotels beachten?

Grundsätzlich können Hoteliers aufatmen, denn erst einmal sind die Städte und Gemeinden in der Pflicht sich Gedanken über die kommunale Wärmeversorgung zu machen. Trotzdem ist ein Austausch alter Heizungen aus energetischer Sicht meist sinnvoll und kann zu erheblichen Kosteneinsparungen im Hotel führen.

Oft ist es hilfreich, kompetente Unterstützung bei Energieberatern und Experten zu suchen. Diese beraten fachkundig zu allen Fragen der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien.

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Das Haffhus Hotel & Spa mit seinen 71 Zimmern, Studios und Appartements kommt ohne öffentlichen Netzanschluss aus. Die vollständig autarke Versorgung aus regenerativen Energieträgern wurde bereits 2018 im Haffhus umgesetzt. Die energieautarke Versorgung wird unteranderem durch Solaranlagen, Wärmepumpen und einem Blockheizkraftwerk gewährleistet.

Zudem setzt das Haffhus Hotel Spa auf intelligente Helfer wie die digitale Gästemappe better.guest und die Heizungssteuerung better.energy. Mit diesen smarten Helfern werden nicht nur Abläufe sowie Prozesse im Hotel vereinfacht und der Gästekomfort gesteigert, sondern auch die Energiekosten gesenkt.

Digitalisierung hilft beim Energie sparen

Natürlich ist es nicht jedem Hotel möglich, eine energieautarke Versorgung zu schaffen. Trotzdem gibt es unzählige Möglichkeiten, um Energie zu sparen und so klimafreundlicher zu werden. Smarte Energiemanagementsysteme im Hotel sind eine sinnvolle Ergänzung zu einer klimafreundlichen Heizungsanlage.

Die smarte Heizkörpersteuerung better.energy ist eine effektive Lösung, den Energieverbrauch im Hotel bis zu 30 Prozent zu senken. Indem die intelligente Raumsteuerung die Heizung automatisch reguliert und nicht belegte Hotelzimmer auf einem effizienten Niveau hält, trägt sie enorm zur Energieeffizienz im Hotel bei. Der Einsatz von better.energy senkt neben dem Energieverbrauch auch CO2-Emissionen.

Somit wird nicht nur bares Geld gespart, sondern auch die Nachhaltigkeit im Hotel vorangetrieben. Ermitteln Sie am besten gleich kostenlos Ihr Energiesparpotenzial im Hotel. Wenn Sie mehr über die intelligente Heizungssteuerung better.energy erfahren möchten, vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Beratungstermin mit einem unserer Experten.

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