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Compliance, GModG und weitere Energierichtlinien – Teil 2: Hotels und ihre Pflichten

hotel zimmer compliance

Das Wichtigste in Kürze zu Compliance im Hotel

  • Neue Gesetze und Regelungen betreffen drei Ebenen gleichzeitig: Gebäude, Betreiber und Berichterstattung
  • Automationspflicht nach GModG ab 70 kW, Frist 2029
  • Energieausweis-Aushangpflicht ab 500 m² Publikumsverkehr
  • EnEfG greift bei Ketten und Gruppen über den Gesamtverbrauch
  • ESG im Vertrieb: belegbarer Verbrauch statt intransparenter Siegel

Vom Nachhaltigkeitssiegel zum belegbaren Verbrauch

Als Booking.com 2024 sein eigenes Nachhaltigkeitslabel nach dem Vorwurf der Irreführung offline nahm, war die Botschaft an die Branche eindeutig. Im Hotelvertrieb zählt seither nicht mehr das Siegel, sondern der belegbare Verbrauch. Zwei Jahre später hat das Gebäudemodernisierungsgesetz eine Pflicht zur Gebäudeautomation beschlossen, die durch die abgesenkte Leistungsschwelle erstmals viele mittelgroße Hotels erfasst. Mit der EmPCo-Richtlinie ist seit September zudem ein offizielles Greenwashing-Verbot in Kraft getreten.

Alle Signale zeigen in dieselbe Richtung. Ob im Einkaufsgespräch mit einem Firmenkunden oder gegenüber der Behörde, ohne belastbare Zahlen zum eigenen Energieverbrauch lässt sich weder eine Nachhaltigkeitsaussage halten noch eine gesetzliche Vorgabe nachweisen. Die entscheidende Frage ist nicht, ob Energierecht dich betrifft, sondern auf welcher Ebene. Sie hängt an der Leistung deiner Anlagen und am konsolidierten Verbrauch deines Betreibers, nicht am Sternestatus. Wir gehen in diesem Beitrag die Vorgaben auf drei Ebenen durch: Gebäude, Betreiber und Berichterstattung.

Gebäudebezogene Vorgaben für Hotels: GModG und Energieausweis-Aushangpflicht

Diese Ebene knüpft an das einzelne Gebäude an, unabhängig vom Betreiber. Am stärksten wirkt die Pflicht zur Gebäudeautomation nach dem GModG. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz am 10. Juli 2026 verabschiedet. Es ist eine umfassende Reform des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes samt Umbenennung, in deren Zug sich die Paragrafennummern verschieben. Der neue § 56 senkt die maßgebliche Leistungsschwelle für bestehende Nichtwohngebäude von zuvor mehr als 290 kW auf mehr als 70 kW.

Ein betroffenes Haus ist bis zum 31. Dezember 2029 mit einem System für Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung nachzurüsten, es sei denn, die Ausrüstung ist technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar. Ein Hotel mit zentraler Heizungs-, Klima- oder Lüftungsanlage überschreitet 70 kW leicht.

Bei Verstößen drohen nach § 108 Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Für Bestandshotels ist zweierlei wichtig: Der in § 56 genannte Automationsgrad nach DIN/TS 18599-11 betrifft nur Neubauten, im Bestand gelten die funktionalen Anforderungen aus Absatz. Dazu gehört auch eine herstellerunabhängige Datenschnittstelle. Die Frage der Zumutbarkeit entscheidet sich über die Amortisation. Außerdem verlangt §102 die künftigen Energie- und CO2-Preise einzurechnen.

Dazu kommt die Aushangpflicht für den Energieausweis. Sie beruht derzeit auf § 80 des Gebäudeenergiegesetzes. Nicht behördlich genutzte Gebäude wie Hotels müssen den Energieausweis öffentlich aushängen, sobald auf mehr als 500 Quadratmetern Nutzfläche starker Publikumsverkehr stattfindet und ein gültiger Energieausweis vorliegt. Für die meisten Häuser mit Lobby, Restaurant und Veranstaltungsflächen ist die Flächenschwelle schnell erreicht.

Zu beachten ist, dass das GModG einige Regeln rund um den Energieausweis anpasst, diese Änderungen gelten aber erst ab dem 1. Januar 2027. Ausweise, die bereits ausgestellt sind, behalten ihre Gültigkeit von zehn Jahren.

Für die Arbeitsbereiche des Personals, von der Küche bis zum Housekeeping, greift die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 mit ihren Vorgaben zur Raumtemperatur, gerade an heißen Tagen ein Thema für die Belegschaft.

Unternehmensbezogene Vorgaben: EnEfG bei Hotelgruppen und Franchise

Hier verschätzen sich Einzelhäuser und Gruppen gleichermaßen, nur in unterschiedliche Richtungen. Das EnEfG stellt auf den Energieverbrauch der rechtlichen Einheit ab, bei Gruppen und Franchisestrukturen konsolidiert über alle Standorte. Überschreitet der Jahresverbrauch im Schnitt 2,5 GWh, sind Umsetzungspläne für wirtschaftliche Einsparmaßnahmen zu erstellen. 

Ab einem Schnitt von 7,5 GWh tritt die Pflicht zu einem zertifizierten Energie- oder Umweltmanagement nach ISO 50001 oder EMAS hinzu. Ein einzelnes Stadthotel bleibt oft unter diesen Werten. Eine Hotelgruppe mit vielen Häusern überschreitet sie durch die Summe schnell. Franchise ist hier ein Sonderfall, weil die Frage, wer als rechtliche Einheit gilt, von der konkreten Vertragskonstruktion abhängt und im Einzelfall zu klären ist. Unabhängig davon greift für Betreiber, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen mehr sind, die Energieauditpflicht nach dem EDL-G im Vierjahresturnus. Beide Regelwerke werden derzeit novelliert, mit der Tendenz zu reinen Verbrauchsschwellen. Die künftigen Werte sind noch nicht in Kraft.

Wirtschaftlich, nicht rein rechtlich, wirkt der CO2-Preis. Neben dem Recht wirkt der CO2-Preis wirtschaftlich. Sobald der europäische Emissionshandel ab voraussichtlich 2028 den Gebäudesektor erfasst, bekommt jede eingesparte Kilowattstunde Wärme einen unmittelbaren Geldwert. Bei Hotels mit hohem Warmwasser- und Heizbedarf verschiebt das die Wirtschaftlichkeit jeder Optimierung spürbar. Auf der Förderseite gelten seit dem 21. Juli 2026 neue Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude, deren Konditionen je Vorhaben zu prüfen sind.

Reporting und ESG in der Hotellerie: belegbare Daten statt Siegel

Diese Ebene ist für Hotels doppelt relevant, weil die Nachweise nicht nur der Behörde dienen, sondern direkt in den Vertrieb wirken. Große Gruppen können unter die CSRD fallen. Seit dem 18. März 2026 gilt das Omnibus-I-Paket der EU, das den Kreis stark verkleinert hat: Direkt berichtspflichtig sind nur noch Unternehmen, die zugleich mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz aufweisen. Die Pflicht beginnt für neu erfasste Unternehmen einheitlich mit dem Geschäftsjahr 2027 und damit dem Bericht 2028. Das deutsche Umsetzungsgesetz war zum Redaktionszeitpunkt noch nicht final, weshalb das Jahr zu bestätigen ist. Kleinere Betreiber fallen aus der direkten Pflicht, geraten aber über die Wertschöpfungskette unter Nachweisdruck.

Belegungsgesteuerte Heizungssteuerung

Ein Hotelzimmer steht im Jahresmittel einen erheblichen Teil der Zeit leer, wird aber oft trotzdem durchgeheizt. Über eine Anbindung der digitalen Heizkörpersteuerung an das Property-Management-System lässt sich die Temperatur automatisch an den Belegungsstatus koppeln.

Genau das übernimmt das Modul better.energy – Control: Belegte Zimmer bleiben komfortabel temperiert, leere und abreisebereite Zimmer werden abgesenkt, ohne manuellen Eingriff. better.energy – Monitor erfasst parallel die Verbräuche und liefert die Datengrundlage für Audits und Zertifizierungen, die tiefere Auswertung folgt mit dem Modul Analyze. Fairerweise gehört dazu: Die tatsächliche Einsparung hängt von Gebäude, Belegungsmuster und Ausgangszustand ab und sollte im konkreten Fall bewertet werden, nicht pauschal versprochen.

Konkret heißt das im Vertrieb: Der Geschäftsreise-Einkauf fragt in Ausschreibungen zunehmend nach überprüfbaren Nachhaltigkeitsdaten statt nach Siegeln. Parallel verschärfen sich die Regeln gegen unbelegte Umweltaussagen, sodass die Aussage nachhaltig künftig belegbar sein muss. Und anspruchsvolle Drittzertifizierungen verlangen für ihr jährliches Audit reale Verbrauchsdaten. Am Ende geht es immer um belastbare, standortgenaue Verbrauchszahlen. Wer sie liefern kann, verhandelt und kommuniziert aus einer stärkeren Position.

Die drei Ebenen im Überblick

Tabelle 1: Übersicht über Energievorschriften, die Hotels betreffen

Was du als Hotelbetreiber konkret tun kannst

  • Kläre zuerst, auf welcher Ebene du betroffen bist. Die Betreibergröße entscheidet über einen großen Teil der Pflichten, nicht die Zimmerzahl.
  • Prüfe die Anlagenleistung deiner Häuser gegen die 70-kW-Schwelle des GModG, denn daran hängt die Automationspflicht bis 2029.
  • Prüfe, ob deine Nutzfläche mit Publikumsverkehr die 500-Quadratmeter-Schwelle der Aushangpflicht überschreitet.
  • Schaffe eine Datengrundlage, die Behördennachweis, Audit und Vertrieb gleichzeitig bedient, statt drei getrennte Prozesse aufzubauen.
  • Ersetze im Vertrieb pauschale Nachhaltigkeitsaussagen durch belegbare Verbrauchszahlen gemäß des dritten UWG-Änderungsgesetz, die EmpCo-Richtlinie

Fazit zu Compliance im Hotel

Für Hotels greift Energierecht auf drei Ebenen zugleich, am Gebäude, am Betreiber und bei der Berichterstattung, und keine davon richtet sich nach der Zimmerzahl oder dem Sternestatus. Entscheidend sind die Leistung deiner Anlagen und der Verbrauch deiner Gruppe. Ein einzelnes Haus bleibt oft unter den EnEfG-Schwellen, eine Gruppe überschreitet sie durch die Summe schnell.

Die Besonderheit der Hotellerie ist, dass dieselben Zahlen zweimal gebraucht werden, einmal für Behörde und Audit, einmal im Vertrieb. Seit das Nachhaltigkeitssiegel an Gewicht verloren hat, fragen Firmenkunden und Zertifizierer nach belegbaren Verbrauchsdaten, nicht nach Logos. Die belegungsabhängige Steuerung über better.energy – Control senkt den Verbrauch, better.energy – Monitor erfasst die Werte und die vertiefte Auswertung erfolgt über das Modul Analyze. Ein zertifiziertes Energiemanagement nach ISO 50001 ersetzt das nicht, aber es liefert Daten und Optimierungsgrundlagen. Wer seine Verbrauchsdaten im Griff hat, erfüllt die Pflichten und verhandelt zugleich aus einer stärkeren Position.

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Häufig gestellte Fragen

Nein. Das EnEfG stellt auf den Energieverbrauch der rechtlichen Einheit ab, bei Gruppen konsolidiert. Ein Einzelhaus bleibt oft unter den Schwellen, eine Gruppe überschreitet sie häufig.

Nur wenn auf mehr als 500 Quadratmetern Nutzfläche starker Publikumsverkehr stattfindet und bereits ein gültiger Energieausweis vorliegt. Die Aushangpflicht allein begründet keine Pflicht zur Neuausstellung.

Der Trend geht weg vom reinen Logo und hin zu überprüfbaren Daten. Booking.com hat sein eigenes Label 2024 zurückgezogen, Geschäftsreise-Einkauf und Zertifizierer verlangen belegbare Zahlen. Durch das Inkrafttreten der EmpCo-Richtlinie im September 2027 ist zudem das Werben mit eigengebastelten oder nicht unabhängigen Nachhaltigkeitssiegel und Zertifizierungssysteme ohne transparente, offizielle Akkreditierung untersagt.

Nein. Sie liefert die Verbrauchs- und Betriebsdaten, ist aber selbst kein zertifiziertes Energiemanagementsystem.

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Quellen und weiterführende Informationen: