Wegfall der Corona-Regeln für Hotels
Es ist so weit, die Übergangsfrist, in der die Bundesländer die bisherigen Regelungen abändern konnten, ist vorbei und seit dem 03. April 2022 sind alle weitreichenden Corona-Maßnahmen bundesweit entfallen. Das betrifft auch die Zugangsregelungen und die Maskenpflicht in der Gastronomie und in Beherbergungsbetrieben. Ebenfalls entfallen die Beschränkungen für öffentliche und private Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich. Die Bund-Länder-Beschlüsse geben die Verantwortung in die Hände der Bundesländer. Diese können nun eigenständig über strengere Maßnahmen diskutieren, abstimmen und entscheiden, wenn die Infektionslage vor Ort in einem kritischen Bereich ist.
Kommt jetzt das Ende aller Maßnahmen im Gastgewerbe?
Obwohl die Infektionszahlen weiterhin sehr hoch sind, hat die bayrische Regierung vorerst darauf verzichtet, Hotspots-Regionen zu bestimmen. Stattdessen spricht sie lediglich eine Empfehlung zum Tragen einer Maske und zum Einhalten des Mindestabstands in geschlossenen Räumen aus. Das bedeutet, dass es ab dem 03. April in Bayern keinerlei Zugangsbeschränkungen mehr zur Gastronomie und Hotellerie geben wird.
Auch in Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und dem Saarland sollen vorerst keine Hotspot-Regelungen in Kraft treten. Ebenso ist es auch in Nordrhein-Westfahlen aufgrund von fehlenden rechtssicheren Kriterien nicht möglich, das gesamte Bundesland zur Hotspot-Region zu erklären und entsprechende Schutzmaßnahmen umzusetzen. Niedersachsen spricht sich ebenfalls gegen eine landesweite Hotspot-Reglung aus. Auch Hessen gab bereits bekannt, dass es im Bundesland keine Sonderregelungen über die Übergangsfrist hinaus geben wird. Es haben demnach in den meisten Bundesländer aktuell wieder alle Gäste, ohne einen Nachweis erbringen zu müssen, Zugang zu Hotels und Gaststätten.

Bundesländer mit Hotspot-Regelungen
Bisher sind nur in Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg Hotspot-Regelung geplant. In Hamburg kündigte jedoch die FDP und nun auch die AfD an, gegen diese Entscheidung eine Klage einzureichen. In Mecklenburg-Vorpommern bedeutet das Fortsetzen der Regelungen, dass erstmal weiterhin die 3G-Zugangsbeschränkungen für Gaststätten und Beherbergungsbetriebe bestehen bleiben. Im Hotel muss weiterhin ein negativer Test bei Anreise vorgelegt werden. Auch die Pflicht zum Tragen einer Maske in Innenräumen ist noch gegeben. Mecklenburg-Vorpommern hat sich für das Fortbestehen der Maßnahmen entschieden, da es das Bundesland mit der aktuell höchsten Inzidenz ist und die Krankenhäuser nicht noch zusätzlich belastet werden sollen. In Hinblick auf das bevorstehende Osterfest hatte das Gasgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern großen Druck gemacht und die Abschaffung der 3G-Regelung gefordert. Nun wird es ab dem 14. April 2022 keine Zugangsbeschränkungen beim Betreten von Gaststätten geben.
Auch in Thüringen setzte sich die Landesregierung dafür ein, dass die Maßnahmen noch weiter bestehen bleiben. Nun wurde der Antrag der Regierungskoalition auf eine Verlängerung der aktuell geltenden Maßnahmen von der Opposition jedoch abgelehnt. Es wird demnach auch in Thüringen über den 02. April 2022 hinaus nahezu keine Corona-Regeln mehr geben. Ein Grund dafür, dass nur in wenigen Bundesländern Hotspot-Maßnahmen erlassen werden, sind die Entscheidungen der Bundesregierung. Es ist nur sehr schwer möglich, regionale Verschärfungen zu bestimmen, dafür müsste das jeweilige Landesparlament eine kritische Lage feststellen.
Geteilte Meinungen in der Gesellschaft
Deutschland ist geteilter Meinung, was die Corona-Zukunft und den Wegfall von Regelungen betrifft. Einige Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen begrüßen das Ende der mitunter strengen Corona-Maßnahmen. Sie sehen den nächsten Monaten positiv entgegen und halten es für sehr wahrscheinlich, dass die Corona-Lage entspannter wird. Es werden auf der anderen Seite aber auch immer mehr Stimmen laut, die die Entscheidungen der Bundesregierung kritisieren. Viele sind der Meinung, dass das beschlossene Bundesgesetz dazu führt, dass ein Erlassen von flexiblen und individuellen Schutzmaßnahmen und Beschränkungen in den Ländern nicht möglich ist. Es bleibt ihnen nichts anderes übrig, als Empfehlungen hinsichtlich des Tragens einer Maske auszusprechen, auf das Abstandhalten hinzuweisen und letztendlich zu hoffen, dass die Infektionslage sich entspannt und nicht weiter anspannt. Auch die Bevölkerung ist geteilter Meinung. Immerhin sagen 41 Prozent in einer Umfrage von YouGov, dass sie von sich aus weiterhin in Innenräumen eine Maske tragen werden.

Einige Regelungen bleiben doch
Auch wenn die meisten Beschränkungen für die Gäste entfallen, bestehen die Regeln zum betrieblichen Infektionsschutz nach der Arbeitsschutzverordnung weiter. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und ein betriebliches Hygienekonzept erstellt werden muss. Dabei müssen geeignete Maßnahmen festgelegt werden, die vor Infektionen schützen. Aus diesem Grund bleibt beispielsweise das Tragen einer Maske, wenn ein Abstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann, für die Mitarbeiter Pflicht. Darüber hinaus können Hoteliers und Gastronomen ihre Gäste zum Tragen einer Maske per Hausrecht verpflichten. Ebenso können sie die 3G-Regelung beibehalten, um andere Gäste und Mitarbeiter weiterhin zu schützen.
Überbrückungshilfe IV bis Ende Juni verlängert
Eine weitere freudige Nachricht für Gastronomen und Hoteliers: Die Überbrückungshilfe IV wurde bis Ende Juni verlängert. Unverändert dabei bleibt, dass Unternehmen antragsberechtigt sind, wenn sie mindestens einen durch die Pandemie bedingten Umsatzverlust von 30 Prozent zu verzeichnen haben. Betriebe, die immer noch von der Corona-Pandemie und ihren Auswirkungen betroffen sind, können seit dem 01. April 2022 bis zum 15. Juni 2022 die Anträge für den zu fördernden Zeitraum April bis Juni 2022 stellen. Wenn ein Unternehmen bereits Überbrückungshilfe von Januar bis März bekommen hat, dann kann die Verlängerung bis Juni ganz einfach über einen Änderungsantrag beantragt werden. Unternehmen, die noch keinen Antrag für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 gestellt haben, können die Chance nutzen und diesen noch bis zum 30. April 2022 einreichen.

Änderungen bei den Quarantäne-Regelungen
Außerdem soll es bald Änderungen bei den Quarantäne-Regelungen geben. Demnach soll sich die Dauer der Quarantäne von Kontaktpersonen und Isolation von Infizierten von 10 Tagen auf 5 Tage reduzieren. Die Anordnung der Isolation oder Quarantäne durch das Gesundheitsamt bleibt jedoch weiterhin bestehen. Gesundheitspersonal darf die Isolation nur beenden, wenn diese 48 Stunden vorher keine Symptome mehr vorweisen. Zusätzlich muss ein negativer Test vorgelegt werden, der frühestens 5 Tage nach der Feststellung der Infektion gemacht wurde.
Es bleibt weiterhin spannend, denn es gilt abzuwarten, ob nicht doch Bundesländer oder einige Regionen in der nächsten Zeit zu Hotspots erklärt werden und strengere Maßnahmen für Hotels und Gaststätten wieder eingeführt werden. Dann könnten auch die 3G-Zugangsregelungen wieder zur Pflicht werden und Gastronomen und Hotelbetreiber müssen dann wieder Impf-, Test- oder Genesenennachweise kontrollieren. Dabei kann Betterspace mit der digitalen Covid-Prüfung, welche im kontaktlosen Check-In-Prozess integriert ist, unterstützen. Möchten Sie mehr über unsere Lösung erfahren? Unsere kompetenten Experten stehen Ihnen in einer kostenlosen Beratung gerne zur Seite.