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Hotellerie im Corona-Herbst: Wie geht es weiter?

Neue Corona-Maßnahmen für den Herbst

Schon länger hat man auf den neuen Maßnahmenplan gewartet, um sich auf den Corona-Herbst vorbereiten zu können. Anfang September wurden die neuen Corona-Maßnahmen vorgestellt, die ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten sollen. Der Bundesrat hat dem Gesetzt am 16. September abschließend zugestimmt. Die bisherigen Corona-Regelungen laufen eigentlich am 23. September aus. Damit bis zum 01. Oktober keine Lücke entsteht, werden die aktuell geltenden Maßnahmen bis zum 30. September verlängert.

Bundesweite Regelungen: Hotellerie nicht betroffen

Das neue Maßnahmenpaket für den Herbst und Winter hat nur wenige Regelungen, die in Deutschland bundesweit gelten. Ab Oktober wird es dann bundesweit eine Maskenpflicht in Fernzügen geben. Außerdem wird in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen das Tragen einer FFP2- oder einer medizinischen Maske vorgeschrieben. Die Maskenpflicht in Flugzeugen fällt vorerst weg. Diese kann jedoch wieder eingeführt werden, sollte die Bundesregierung aufgrund einer veränderten Corona-Situation diese für notwendig ansehen.

Diese Corona-Maßnahmen können die Länder festlegen

Die Bundesländer können darüber hinaus eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie für öffentlich zugängliche Innenräume und in Ausbildungseinrichtungen und Schulen ab der 5. Klasse verhängen. Ausnahmen von der Pflicht, eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen, gibt es bei Kulturveranstaltungen und in Restaurants. Legen Gäste einen negativen Corona-Test vor oder einen Nachweis, dass sie die in den vergangenen drei Monaten entweder gegen Corona geimpft wurden oder eine Covid-19-Erkrankung überstanden haben, sind sie von der Maskenpflicht nicht betroffen. Diese Regelungen können die Länder erlassen, um zu gewährleisten, dass das Gesundheitssystem oder die sonstige kritische Infrastruktur funktionsfähig bleibt.

Sollte die kritische Infrastruktur oder das Gesundheitssystem in einem Bundesland oder einer Region gefährdet sein, kann das Landesparlament weitere Maßnahmen festlegen. Dazu gehört eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen innen sowie außen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Für die Maskenpflicht, die auch für öffentlich zugängliche Innenräume gilt, gibt es in diesem Fall auch keine Ausnahme für getestete, genesene oder geimpfte Personen. Außerdem können in öffentlich zugänglichen Innenräumen, Restaurants, Bars und Kultureinrichtungen eine Höchstzahl von Besuchern festgelegt und ein Hygienekonzept vorgeschrieben werden.

Mögliche Maskenpflicht im Restaurant: Wer darauf verzichten möchte, legt einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis vor.

Darauf sollten Sie sich im Hotel einstellen

Ein Lockdown und Hotelschließungen werden in diesem Corona-Herbst nicht als Maßnahme in Betracht gezogen. Die Hotellerie wird auch nicht von bundesweiten Maßnahmen betroffen sein. Lediglich Regelungen, die auf Landesebene beschlossen werden, haben Auswirkungen auf Hotels. Einstellen sollte sich die Hotellerie auf jeden Fall auf eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen, jedoch abhängig von der Situation in dem Bundesland. Auch das Kontrollieren von Test-, Genesenen- und Impfnachweisen kann wiederkommen, zumindest in Restaurants, wenn die Gäste auf das Tragen einer Maske verzichten möchten. Wie die Regelungen in jedem Bundesland genau aussehen werden, bleibt vorerst abzuwarten. Für Hoteliers und die Mitarbeitenden im Hotel heißt es in diesem Herbst also wieder: Maßnahmen im eigenen Bundesland im Auge behalten.

Aber nicht nur die aktuelle Corona-Situation und die neuen Maßnahmen beschäftigen die Hotellerie in diesem Herbst. In der Hotellerie und Gastronomie sind vor allem die steigenden Energiepreise ein viel-diskutiertes Thema. Mehr dazu finden Sie in unserem Blogbeitrag: Gasumlage und Energiespar-Maßnahmen: Worauf sich Hotels nun einstellen müssen.

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