Der Startschuss für die Debatte um baldige Öffnung von Hotels ist gefallen, aber wie immer irgendwie anders und selten so wie gewünscht
Die einheitliche Bundesnotbremse ist gerade wenige Wochen alt und scheint nun in Kombination mit dem fortschreitenden Impftempo endlich Wirkung zu zeigen. Die Inzidenzwerte sinken, und das deutschlandweit. Die Öffnung der Hotellerie und des Beherbergungsgewerbes, die viele kaum noch abwarten können, scheint nun doch schneller Realität zu werden, als mancher gedacht hätte. Oder eben auch nicht.
Der wochenlange Streit über die Stärkung der Rechte von Geimpften und negativ Getesteten der letzten Wochen scheint sich abzuflachen, denn die ersten Änderungen werden bekannt. Die ersten Länder lockern und stellen neue Stufenpläne auf. Dem Wunsch nach Einheitlichkeit und damit Übersichtlichkeit, wird auch wohl auch beim erneuten Restart nicht Folge geleistet. Wie immer regelt jedes Bundesland alles für sich allein und alles ein bisschen anders als die anderen.
Wir haben uns die aktuelle Situation angeschaut und fassen für Sie die wichtigsten aktuellen Entwicklungen in diesem Blogbeitrag kompakt zusammen. Klären auf, wo bald was erlaubt ist und wo und wann nicht, ob Geimpfte bald mehr Freiheiten haben und welche Rolle die Inzidenz bei der Öffnung von Hotellerie und Gastronomie spielt.

Was gilt jetzt wo? – Der Überblick:
- Brandenburg
- Berlin
- Bayern
- Bremen
- Baden-Württemberg
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen-Anhalt
- Saarland
- Sachsen
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
- Vorlage Hygienekonzept auf der Grundlage des Rahmenkonzepts für Gastronomiebetriebe
- Kontaktdatenerfassung
- Maskenpflicht für Personal mit Gästekontakt im Innenbereich, für Gäste bis sie am Tisch sitzen
- Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100: Sitzen pro Tisch Angehörige aus mehreren Haushalten, ist ein vor höchsten 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder Selbsttest, oder ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener PCR-Test erforderlich
- Vorlage individuelles Hygienekonzept auf der Grundlage eines von den Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts für Beherbergungsbetriebe
- Zutritt nur für Getestete, Genesene und Geimpfte
- Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100: Alle 48 Stunden muss erneut ein Nachweis über negatives Testergebnis erbracht werden, dies entfällt bei Geimpften, Getesteten und Kindern unter 6 Jahren.
- Therapie- und Wellnessangebote sowie Saunen und Schwimmbäder dürfen von Hotelgästen genutzt werden.
- Vorlage eines Hygienekonzept
- Kontaktdatenerfassung
- Öffnung zwischen 06:00 – 21:00 Uhr
- Einhaltung Mindestabstand von 1,5 m
- Zutritt nur für Getestete, Genesene und Geimpfte
- Im Hotel müssen Gäste alle 72 Stunden erneut einen negativen Test nachweisen, dies gilt nicht für Geimpfte und Genesene
- Zutrittsbeschränkung Innengastronomie: Eine Person pro 2,5 qm
- Vorlage eines Hygienekonzept
- Kontaktdatenerfassung
- Öffnung zwischen 06:00 – 22:00 Uhr
- Einhaltung Mindestabstand von 1,5 m
- Zutritt nur für Getestete, Genesene und Geimpfte
- Im Hotel müssen Gäste alle 72 Stunden erneut einen negativen Test nachweisen, dies gilt nicht für Geimpfte und Genesene
- Hotels dürfen Saunen, Bäder und Wellnessbereiche für Übernachtungsgäste öffnen
- Zutrittsbeschränkung Innengastronomie: Eine Person pro 2,5 qm
- Vorlage individuelles Hygienekonzept
- Medizinische Maskenpflicht für Mitarbeiter und Gäste, solange sich diese nicht am Tisch befinden
- Zutritt nur für Getestete, Genesene und Geimpfte
- Speisen und Getränke dürfen nur am Tisch verzehrt werden
- Kontaktdatenerfassung
- Die aktuellen Kontaktbeschränkungen sind pro Tisch einzuhalten
- Einhaltung Abstandsgebot 1,5 m
- Der Ausschank von Alkohol ist zwischen 24:00 – 05:00 Uhr verboten
- Schutz- und Hygienekonzept erforderlich
- Hotelgäste brauchen keinen Negativ-test für die Bewirtung im Hotel-Restaurant
- Vorlage individuelles Hygienekonzept
- Bei einem Inzidenzwert >50 Neuinfektionen Zutritt nur für Getestete, Genesene und Geimpfte
- Testpflicht für Gäste in der Innengastronomie, entfällt ab dem 14.06. wenn 7-Tage-Inzidenz <35 ist
- Kontaktdatenerfassung
- Betriebe müssen um 01:00 Uhr schließen
- Einhaltung Abstand 1,5 m
- Vorlage individuelles Hygienekonzept
- Zutritt nur für Getestete, Genesene und Geimpfte
- Vorlage individuelles Hygienekonzept
- Feste Sitzplatzzuweisung
- Kontaktdatenerfassung
- Pro Tisch nur Angehörige aus höchstens zwei Haushalten
- Maskenpflicht für Mitarbeiter mit Gästekontakt, für Gäste bis sie am Tisch sitzen
- Vorlage individuelles Hygienekonzept
- Zutritt nur für Getestete, Genesene und Geimpfte
- Keine Testpflicht für geschäftlich oder dienstlich Reisende
- Pro Unterkunft nur Angehörige aus höchstens zwei Haushalten
- Pro Tisch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten
- Kontaktnachverfolgung mit der Luca-App oder Papier
- Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, außer am Tisch
- Verzehr von Speisen und Getränken nur an Tischen zulässig
- Abstand von 1,5m muss eingehalten werden
- Erstellung eines Schutzkonzeptes
- Vorlage von Negativ-Test, Impfbescheinigung oder Genesung</li
- Bei der Innengastronomie gilt zusätzlich, dass sich das Personal zweimal pro Woche testen lassen muss und die Gäste von 23:00 bis 05:00 Uhr nicht im Innenbereich bewirtet werden dürfen, jedoch noch außerhalb
- In bestimmten Vierteln zum Beispiel St. Pauli oder dem Schanzenvirtel darf am Wochenende auch in der Außengastronomie kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden
- Eröffnung Außengastronomie unter Auflagen, dazu gehören: Aktueller Testnachweis, Abstandsregel einhalten, Sitzplatzpflicht sowie Kontaktdatenaufnahme
- Wiedereröffnung der Hotellerie unter Auflagen, dazu zählen: Eine Auslastung mit max. 60 %, Corona-Test bei Anreise und zweimal pro Woche
- Außengastronomie: Aktueller Corona-Test wird lediglich empfohlen, keine Pflicht mehr
- Hotellerie: Die Auslastung von Gemeinschaftseinrichtungen darf bei max. 75 % liegen, der Rest der Auflagen bleibt unberührt.
- Eröffnung Innengastronomie unter Auflagen, dazu gehören: Aktueller Testnachweis, Abstandsregel einhalten, Sitzplatzpflicht sowie Kontaktdatenaufnahme
- Erstellung eines einrichtungsbezogenen Hygiene- und Schutzkonzeptes
- Vorherige Reservierung ist Pflicht in der Innengastronomie
- Bewirtung ohne Termin in der Außengastronomie möglich
- Die aktuellen Kontaktbeschränkungen sind pro Tisch einzuhalten, Genesene und Geimpfte sind hiervon ausgenommen, max. 10 Personen pro Tisch
- Im Innenbereich dürfen nur Gäste bewirtet werden, die über ein tagesaktuelles negatives COVID-19-Schnell- oder Selbsttest-Ergebnis verfügen, Genesene und Geimpfte sind hiervon ausgenommen
- Kontaktnachverfolgung
- Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske außer am Tisch
- Verzehr von Speisen und Getränken nur an Tischen zulässig
- Abstand von 1,5m muss eingehalten werden
- Bewirtung ist nur bis 24:00 Uhr zulässig
- Übernachtungsgäste müssen bei Anreise Negativ-Test vorweisen, Hotelgäste müssen den Test regelmäßig wiederholen
- Gastronomie: geöffnet mit Hygienekonzept, es besteht Maskenpflicht, solange die Gäste nicht am Platz sitzen, in Innenräumen muss es eine medizinische Maske sein und eine Grenze von 100 Personen für private Feiern einhergehend mit einem negativen Testnachweis
- Hotellerie: geöffnet mit Hygienekonzept, bei Anreise muss ein negativer Test vorliegen, dieser muss zweimal pro Woche während des Aufenthalts erneut nachgewiesen werden
- Innengastronomie: geöffnet mit Hygienekonzept, Abstände sind einzuhalten, max. 50 % Auslastung, Sperrstunde 23:00 Uhr, Zugang nur mit negativem Testnachweis, Sitzpflicht, private Feiern sind nicht erlaubt, Maskenpflicht solange Gäste nicht am Platz sitzen
- Außengastronomie: geöffnet mit Hygienekonzept, Abstände sind einzuhalten, private Feiern sind mit bis zu 50 Personen erlaubt mit negativen Testergebnis, bei der Nutzung der Innenräume (Toilette) besteht medizinische Maskenpflicht
- Hotellerie: geöffnet bei max. 80 % Auslastung, Hotelgastronomie und Schwimmbäder sind geöffnet für beherbergte Gäste, Nachweis über negativen Test bei Anreise und zweimal wöchentlich pro Aufenthalt, Wiederbelegungssperre von min. einer Nacht für Ferienwohnungen und – häuser
- Innengastronomie: geöffnet mit Hygienekonzept, Abstände sind einzuhalten, max. 50 % Auslastung, Sperrstunde 23:00 Uhr, Zugang nur mit negativem Testnachweis, Sitzpflicht, private Feiern sind nicht erlaubt, Maskenpflicht solange Gäste nicht am Platz sitzen
- Außengastronomie: geöffnet mit Hygienekonzept, Abstände sind einzuhalten, private Feiern sind nicht erlaubt, bei der Nutzung der Innenräume (Toilette) besteht medizinische Maskenpflicht, Sperrstunde 23:00 Uhr, Zugang nur mit negativen Testnachweis
- Hotellerie: geöffnet bei max. 60 % Auslastung, Hotelgastronomie ist geöffnet für beherbergte Gäste, Nachweis über negativen Test bei Anreise und zweimal wöchentlich pro Aufenthalt, Wiederbelegungssperre von min. einer Nacht für Ferienwohnungen und – häuser
- Innengastronomie: geöffnet mit Hygienekonzept, Abstände sind einzuhalten, max. 50 % Auslastung, Sperrstunde 23:00 Uhr, Zugang nur mit negativem Testnachweis, Sitzpflicht, private Feiern sind nicht erlaubt, Maskenpflicht solange Gäste nicht am Platz sitzen
- Innengastronomie: Geschlossen
- Hotellerie: Touristische Übernachtungen sind mit negativem Test wieder erlaubt, es muss alle drei Tage ein negativer Test vorgelegt werden
- Außengastronomie: Geöffnet
- Innengastronomie: Geöffnet Zugang nur mit negativem Test möglich, Sitzplatzpflicht
- Hotellerie: Touristische Übernachtungen sind mit negativem Test wieder erlaubt, es muss alle drei Tage ein negativer Test vorgelegt werden
- Außengastronomie: Geöffnet
- Innengastronomie: Geöffnet
- Hotellerie: Touristische Übernachtungen sind mit negativem Test wieder erlaubt, erneute Vorlage eines negativen Tests entfällt
- Inzidenz <100: Außengastronomie sowie Hotels sind geöffnet, Zugang ist mit negativem Test möglich unter Einhaltung Hygieneschutzbedingung,
- In Hotels muss der Aufenthalt kontaktarm sein, d. h. Frühstück auf dem Zimmer, lediglich Nutzung eines eigenen Bads, etc. zudem muss gewährleistet sein das nur Personen eines Hausstandes oder zwei Hausständer jedoch nicht mehr als 5 Personen gemeinsam untergebracht sind
- Inzidenz <100 keine Änderungen für Außengastronomie und Hotels
- Inzidenz <50 auch die Innengastronomie darf für negativ Getestete öffnen
- Inzidenz <100 Hotels können komplett öffnen, Testpflicht bleibt bestehen, auch die Innengastronomie darf öffnen
- Inzidenz <50 Testpflicht für Außengastronomie entfällt
- Öffnungszeiten sind auf 06.00 -01:00 Uhr beschränkt, der Zutritt muss gesteuert werden, Terminvergabe ist verpflichtend und auch die Kontaktnachverfolgung muss gewährleistet werden
- Abstand muss eingehalten werden, Aushang der Hygienemaßnahmen, Bereitstellung von min. begrenzt viruzid-wirkenden Handdesinfektionsmitteln und medizinische Maskenpflicht bleibt bestehen
- Buffetbetrieb ist nur gestattet, wenn Gäste Einmalhandschuhe tragen und Teller sowie Besteck nur am Tisch eingedeckt sind (Keine Besteckkästen)
- Häufiges Lüften ist vorgeschrieben in Innenräumen sowie die Reinigung von Geschirr und Besteck bei 60°
- Nur Zutritt für symptomfreie getestete, geimpfte und von Corona genesenen Gäste und max. 10 Personen an einem Tisch
- Es gilt alles was in der Gastronomie gilt, besonders ist auf die Einhaltung der Abstandsregel zu achten
- Gegenstände im Zimmer und Tagungsbereich die mehrere Gäste nutzen sind zu minimieren oder nach jeder Nutzung zu reinigen
- Reisende müssen bei Anreise einen negativen Test nachweisen und diesen bei mehrtägigen Aufenthalten alle 48 Stunden wiederholen
- Kontaktdatenerfassung
- Kontaktdatenerfassung im Außenbereicg entfällt bei Inzidenzwerten unter 35
- Nachweis Negativ-Test, wenn Personen aus mehreren Ausständen an einem Tisch sitzen
- Kein Nachweis Negativ-Test, wenn 7-Tage-Inzidenz unter 35
- Erstellung eines Hygieneschutzkonzeptes
- Touristische Übernachtungen in Ferienhäuser, oder -wohnungen sowie auf Camping- und Caravaningplätzen sind mit Kontakterfassung aber ohne Test möglich
- Innen- und Außengastronomie dürfen öffnen, die Gäste müssen einen negativen Test vorweisen oder geimpft oder genesen sein, wenn mehrere Hausstände an einem Tisch sitzen
- Auch Hotels und Pensionen dürfen öffnen, bei Ankunft muss ein negativer Test vorgelegt werden, welcher alle 48 Stunden wiederholt werden muss
- Keine Änderung in der Gastronomie
- Testpflicht für Hotellerie und Gastronomie entfällt
- Testpflicht, oder Nachweis über Impfung oder Genesung, Maskenpflicht bleibt bestehen
- Max. 10 Personen pro Tisch aus verschiedenen Haushalten
- Veranstaltung mit bis zu 25 Personen sind unter Auflagen möglich
- Testpflicht, oder Nachweis über Impfung oder Genesung, Maskenpflicht in Innenräumen bleibt bestehen
- Max. 10 Personen pro Tisch aus verschiedenen Haushalten
- Veranstaltung mit bis zu 50 Personen sind unter Auflagen möglich
- Testpflicht, oder Nachweis über Impfung oder Genesung, Maskenpflicht bleibt bestehen, Test muss alle 72 Stunden wiederholt werden
- Saunen und Whirlpools dürfen einzelnen von Gästen genutzt werden
- Die Außengastronomie ist geöffnet, Kontaktpersonennachverfolgung ist notwendig
- Hotels dürfen öffnen mit einer max. Belegungsrate von 60 %, Bei Anreise und alle 72 Stunden ist ein Test notwendig, Kontaktpersonennachverfolgung ist notwendig
- Nur die Innengastronomie in Hotels darf ausschließlich für Übernachtungsgäste öffnen
- Außengastronomie ist unter der Voraussetzung der Kontaktdatenerfassung geöffnet
- Hotels dürfen zu 100 % belegt werden, es ist nur bei Anreise ein Negativ-Test nötig, Kontaktpersonennachverfolgung ist notwendig
- Innengastronomie ist geöffnet, Test und Kontaktpersonennachverfolgung sind notwendig
- Wegfall der Testpflicht für Hotellerie und Gastronomie
- Kontaktpersonennachverfolgung ist nur noch in der Hotellerie notwendig
Bayern
Update 11.06.2021
Außengastronomie: 10. Mai unter Auflagen
Innengastronomie: 07. Juni unter Auflagen
Hotellerie: 21. Mai unter Auflagen
Bei einer stabilen Inzidenz unter 100 dürfen Kreise und Regionen ab dem 10.05.2021 Biergärten und die Außengastronomie wieder öffnen. Ab dem 07. Juni ist auch die Innengastronomie wieder für Gäste geöffnet. Bei einer stabilen Inzidenz unter 100 dürfen drinnen sowie draußen bis 24:00 Uhr Gäste beköstigt werden. Zudem wurden ab dem 21.05.2021 auch touristische Angebote wie die Übernachtung in Hotels, Ferienwohnungen und -häusern sowie Campingplätzen geöffnet. Ausschlaggebend ist hier Testpflicht, Hygienekonzepte und die stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100.
- Erforderliche Schutzmaßnahmen Gastronomie:
Sinkt die 7-Tages-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner entfällt die Terminbuchung und die Vorlage negativer Testergebnisse.
- Erforderliche Schutzmaßnahmen Beherbergungsbetriebe:
Baden-Württemberg
Update 15.05.2021
Außengastronomie: 15. Mai unter Auflagen
Innengastronomie: 15. Mai unter Auflagen
Hotellerie: 15. Mai unter Auflagen
Seit dem 15.05.2021 dürfen in Baden-Württemberg sowohl Außengastronomie als auch Innengastronomie und Hotels unter Auflagen öffnen. Die Auflagen richten sich nach einem von Land verabschiedeten Stufenplan, welcher in drei Stufen eingeteilt ist, wobei in der dritten Stufe bislang keine weiteren Lockerungen für die Gastronomie und Hotellerie vorgesehen sind.
- Stufe 1:
Bei einer Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 tritt die 1. Öffnungsstufe in Kraft.
- Stufe 2:
Wenn nach der 1. Öffnungsstufe die 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis in den folgenden 14 Tagen weiter sinkt, gelten weitere Lockerungen.
Berlin
Update 11.06.2021
Außengastronomie: 21. Mai unter Auflagen
Innengastronomie: 04. Juni unter Auflagen
Hotellerie: 11. Juni unter Auflagen
In Berlin darf die Außengastronomie seit dem 21. Mai 2021 unter Auflagen wieder öffnen. Voraussetzung ist, dass die Sieben-Tage-Inzidenz bis dahin weiter stabil unter 100 liegt. Die Innengastronomie öffnet ab dem 04.06.2021 wieder. Ab dem 11. Juni dürfen dann auch endlich Hotels wieder Leisure-Gäste begrüßen.
- Erforderliche Schutzmaßnahmen Gastronomie:
- Erforderliche Schutzmaßnahmen Hotellerie:
Bremen
Update 11.06.2021
Außengastronomie: 21. Mai unter Auflagen
Innengastronomie: 31. Juni unter Auflagen
Hotellerie: 21. Mai unter Auflagen
Auch in der freien Hansestadt darf die Außengastronomie seit dem 21.05.2021 wieder öffnen. Auch die Innengastronomie darf in der Stadtgemeinde Bremen seit dem 31.05. und in der Stadtgemeinde Bremerhaven seit dem 03.06.2021 unter Auflagen wieder öffnen und auch touristische Hotelübernachtungen sind mit Hygienekonzept und aktuellem Negativ-Test wieder erlaubt. Genesene und Geimpfte müssen keinen Test vorlegen.
- Erforderliche Schutzmaßnahmen Gastronomie:
- Erforderliche Schutzmaßnahmen Hotellerie:
Brandenburg
Update 03.06.2021
Außengastronomie: 21. Mai unter Auflagen
Innengastronomie: 03. Juni unter Auflagen
Hotellerie: 11. Juni unter Auflagen
Seit dem 21.05.2021 ist die Außengastronomie geöffnet. In Landkreisen in denen die Inzidenz unter 100 liegt, ist zudem die Beherbergung von Personen zu touristischen Zwecken wie Freizeitreisen in Ferienwohnungen und -häusern, auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplatzen sowie auf Charterbooten mit Übernachtungsmöglichkeit zulässig.
Auch für die Innengastronomie und Hotels gibt es jetzt eine Öffnungsperspektive. Die Innengastronomie öffnet am 03.06.2021 die Türen und Hotels. Und genauso wie in Berlin, dürfen auch in Brandenburg am 11. Juni Hotels wieder Touristen empfangen und beherbergen. Bereits in der zweiten Juni Woche soll über weitere Lockerungen entschieden werden.
- Erforderliche Schutzmaßnahmen Gastronomie:
- Erforderliche Schutzmaßnahmen Beherbergungsbetriebe & Innengastronomie:
Hamburg
Update 11.06.2021
Außengastronomie: 22. Mai unter Auflagen
Innengastronomie:04. Juni
Hotellerie: 01. Juni unter Auflagen
Seit dem 22. Mai dürfen Kneipen und Restaurants ihre Außengastronomie wieder öffnen. Dabei sind wie überall besondere Schutzmaßnahmen einzuhalten. Mit dem Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung am 01.06.2021 darf auch die Hotellerie wieder öffnen und für die Innengastronomie fällt am 04.06.2021 der Startschuss
- Erforderliche Schutzmaßnahmen:

Hessen
Update 24.05.2021
Außengastronomie: 17. Mai unter Auflagen
Innengastronomie: 31. Mai unter Auflagen
Hotellerie: 17. Mai unter Auflagen
Hessen hat einen neuen Stufenplan veröffentlicht. In Hessen dürfen seit dem 17.05.2021 Hotels und Außengastronomie unter Auflagen wieder öffnen. Voraussetzung ist, dass die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 sinkt, dies entspricht der ersten Stufe. In Stufe 2 darf auch die Innengastronomie wieder öffnen. Voraussetzung hierfür ist, das die Landkreisen an 14 aufeinanderfolgenden Tagen eine 7-Tage-Inzidenz unter 100, oder an fünf aufeinanderfolgenden Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von unter 50 haben.
- Stufe 1:
- Stufe 2:
Mecklenburg-Vorpommern
Update 01.06.2021
Außengastronomie: 23. Mai unter Auflagen
Innengastronomie: 23. Mai unter Auflagen
Hotellerie: 04. Juni unter Auflagen
TMit Ablauf des 22. Mai 2021 dürfen Gastronomiebetriebe unter Auflagen wieder öffnen. Ab Juni erhält in Mecklenburg-Vorpommern auch die Hotellerie die lang ersehnte Öffnungsperspektive, denn ab dem 04.06.2021 Hotels, Pensionen, Zeltplätze und Ferienhäuser wieder touristische Gäste aufnehmen.
- Erforderliche Schutzmaßnahmen:
Niedersachsen
Update 31.05.2021
Außengastronomie: 10. Mai unter Auflagen
Innengastronomie: 31. Mai unter Auflagen
Hotellerie: 10. Mai unter Auflagen
Bereits seit dem 10.05.2021 gibt es in Niedersachsen stufenweise Lockerungen, wenn die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 100 bleibt. Sowohl Außengastronomie, also auch Innengastronomie sowie Hotels haben unter Auflagen geöffnet. Der neue Stufenplan ist seit dem 31.05.2020 in Kraft und teilt sich in drei Stufen in Abhängigkeit der Inzidenzwerte.
- Stufe 1- Erhöhtes Infektionsgeschehen >10:
- Stufe 2 Hohes Infektionsgeschehen >35:
- Stufe 3 Starkes Infektionsgeschehen >50:
Nordrhein-Westfalen
Update 28.05.2021
Außengastronomie: 15. Mai unter Auflagen
Innengastronomie: 15. Mai unter Auflagen
Hotellerie: 15. Mai unter Auflagen
Auch Nordrhein-Westfalen lockert und öffnet die Hotellerie und Gastronomie wieder. In NRW gilt seit dem 28. Mai ein neuer Stufenplan. Es werden klare Perspektiven für die kommenden Wochen aufgezeigt bei einer stabilen Inzidenz unter 100. Je nach Höhe des Infektionsgeschehens sind mehr oder weniger Lockerungen auf dem Weg zur neuen Normalität möglich. Sogar Großveranstaltungen und Diskotheken erhalten mit dem 01. September eine zeitliche Perspektive. Generell bleiben die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske und die Einhaltung von min. 1,5 Metern Abstand bestehen und unberührt von dem Stufenplan. Zudem sind die Hygieneanforderungen (Desinfektion von Kontaktflächen, Handwaschmöglichkeiten, Bereitstellung von Desinfektionsmittel, etc.) gem. § 6 der Landesverordnung einzuhalten und auch die Kontaktnachverfolgung muss gewährleistet bleiben.
- Stufe 3: ≥100
- Stufe 2: 35,1>50
- Stufe 1: ≤35
Rheinland-Pfalz
Update 02.06.2021
Außengastronomie: 22. März unter Auflagen
Innengastronomie: 21. Mai unter Auflagen
Hotellerie: 12. Mai unter Auflagen
Seit dem 12.05.2021 gilt in Rheinland-Pfalz ein Inzidenz- und Datums-abhängiger Stufenplan, insofern die Inzidenz in Landkreisen und kreisfreien Städten den Wert der Bundesnotbremse von 100 unterschreiten. Je nach Datum und Infektionsgesehen sind dann touristische Übernachtungen und auch die Innengastronomie wieder erlaubt. Die Öffnung von Hotels und Gastronomie erfolgt unter der Maßgabe, dass die betreffenden Betriebe eine Hygienekonzept haben, Abstand eingehalten wird, Die Kontaktnachverfolgung gewährleistet ist und die Maskenpflicht durchgesetzt wird.
- Stufe 1 ab dem 12. Mai:
- Stufe 2 ab dem 21. Mai:
- Stufe 3 ab dem 02. Juni:
Saarland
Update 31.05.2021
Außengastronomie: 06. April unter Auflagen
Innengastronomie: 31. Mai unter Auflagen
Hotellerie: 31. Mai unter Auflagen
Ab dem 31.05.2021 dürfen auch im Saarland Hotels wieder Touristen beherbergen und die Innengastronomie öffnet die Pforten für die Gäste. Die Öffnungsschritte gelten für alle Landkreise mit einer Inzidenz unter 100, also sobald die Bundesnotbremse nicht mehr greift.
- Gastronomie:
- Hotellerie:
Sachsen
Update 11.06.2021
Außengastronomie: 10. Mai unter Auflagen
Innengastronomie: 31. Mai unter Auflagen
Hotellerie: 10. Mai unter Auflagen
Liegt die Inzidenz unter der kritischen Marke von 100 greift die sächsische Corona-Verordnung. Dabei gilt für Lockerungen allerdings die 5+2-Regel: Für Öffnungen muss die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt fünf Tage in Folge unter 100 liegen, dazu kommen zwei Vorbereitungstage. Ab einer stabilen Inzidenz unter 100 dürfen neben der Gastronomie auch Campingplätze und Ferienwohnung unter Auflagen öffnen. Liegt die Inzidenz unter 50 dürfen auch Hotel wieder Gäste empfangen.
- Hygieneauflagen
Sachsen-Anhalt
Update 01.06.2021
Außengastronomie: 08. Mai unter Auflagen
Innengastronomie: 25. Mai unter Auflagen
Hotellerie: 25. Mai unter Auflagen
Mit der 13. Corona-Verordnung gelten seit dem 25. Mai auch in Sachsen-Anhalt zahlreiche Lockerungen In Landkreisen und Städten, deren Inzidenz unter 100 liegt. In diesen Landkreisen darf die Gastronomie öffnen. Liegt die Inzidenz unter 50 haben auch Hotels endlich eine Öffnungsperspektive. Die aktuelle Verordnung gilt bis zum 13. Juni. Ab 14.Juni wird eine neue Verordnung, welche noch nicht bekannt ist, die aktuelle ablösen. Wahrscheinlich dürfen dann Hotels bereits bei einer Inzidenz kleiner 100 öffnen. Grundsätzlich gilt für alle offenen Betreibe, dass ein eigenes schriftliches Hygienekonzept entsprechend der Regelungen in § 6 der Corona-Schutz-Verordnung zu erstellen und umzusetzen ist. Dieses Hygienekonzept muss insbesondere ein Einlassmanagement und die Abstandsregelung zu anderen Personen beinhalten.
- Inzidenzwert <100:
- Inzidenzwert < 50:
- Inzidenzwert < 35 an 14 Tagen in Folge:
Schleswig-Holstein
Update 31.05.2021
Außengastronomie: 12. April unter Auflagen
Innengastronomie: 17. Mai unter Auflagen
Hotellerie: 17. Mai unter Auflagen
Bereits seit 17. Mai durften Innengastronomie und Hotels wieder öffnen. Die Außengastronomie war da schon über einen Monat für Gäste geöffnet. Natürlich gelten auch in Schleswig-Holstein besondere Hygieneauflagen, an die die Öffnung gekoppelt ist. Mit Ablauf des 30. Mai gilt die überarbeitete Corona-Bekämpfungsverordnung damit sind weitere Lockerungen möglich.
- Innengastronomie:
- Außengastronomie:
- Hotellerie:
Thüringen
Update 02.06.2021
Außengastronomie: 06. Mai unter Auflagen
Innengastronomie: 02. Juni unter Auflagen
Hotellerie: 02. Juni unter Auflagen
Am 01.06.2021 wurde die neue Corona-Verordnung in Thüringen, also dem Bundesland mit den nach wie vor höchsten Inzidenzwert verabschiedet. Auch Thüringen erschafft sich einen Stufenplan der sich an den Inzidenzwerten der einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte orientiert. Demzufolge gilt hier, wie in vielen anderen Bundesländern auch je niedriger die Inzidenz umso mehr Lockerungen sind möglich.
- Inzidenzwert <100:
- Inzidenzwert < 50:
- Inzidenzwert < 35:

Genesene, Geimpfte und Getestete – Was ist jetzt mehr wert?
Das Bundeskabinett beschloss am Dienstag, den 03.05.2021 mit einer neuen Verordnung, dass einige Corona-Regeln für vollständig-geimpfte Personen, genauso wie genesene Personen bald nicht mehr gelten. Da die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat als obligatorisch gilt, tritt mit hoher Wahrscheinlichkeit die neue Verordnung bereits ab Samstag in Kraft. Sämtliche Kontaktbeschränkungen und die Testpflicht werden für diese beiden Personengruppen aufgehoben. Unklar ist hier jedoch noch, wie der Nachweis über das Vollständige-Geimpft-Sein beziehungsweise die überstandene Infektion erbrachten wird. Neben einem ein paar Wochen alten positiven PCR-Test steht auch der originale Impfnachweis als Möglichkeit zur Verfügung. Auch der elektronische Impfausweis, welcher ab der kommenden Woche in Thüringen und Brandburg als Pilotprojekt startet, steht als Nachweis hoffentlich bald allen zur Verfügung.

Öffnungen von Hotels im Juni wahrscheinlicher
Neben der ganzen Euphorie über geplante Lockerungen und Öffnungen, besteht zunächst der Fakt, dass Hotels aufgrund der teilweise noch nicht bekannten Hygienebestimmungen und Regeln zur Kontaktnachverfolgung und Testung gar nicht so schnell öffnen können, wie es manchen vielleicht lieb wäre. Immerhin liegt hierin ein extrem hoher organisatorischer und logistischer Aufwand bei den Hoteliers und Mitarbeitern. „Zack und alles ist offen“ ist wohl eher Wunschdenken. Damit Hotels ohne Angst, gleich wieder schließen zu müssen, und mit ausreichend Klarheit über die Kontaktnachverfolgung und Nachweiskontrollen von Geimpften und Genesen starten können, scheint eine Öffnung im Juni viel realistischer. Der Sommerurlaub und die damit verbundene Wiederauferstehung der Hotellerie scheint auf jeden Fall in greifbarer Nähe. Wir werden Sie natürlich wie gewohnt in den kommenden Wochen weiter auf dem laufenden halten und informieren, sobald es neue Erkenntnisse gibt.