Das Wichtigste der Überbrückungshilfe III Plus im Überblick
- + Die Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus gilt bis zum 30. September 2021
- + Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 31. Oktober 2021
- + Die Antragsstellung ist nur einmalig möglich, Änderungsanträge sind mehrfach möglich
- + Nur Anträge, die bis zum 30. Juni eingehen, können Abschlagszahlungen erhalten
- + Die Obergrenze für Förderungen aus beiden Programmen steigt auf 52 Millionen Euro
- + Für Juli, August und September gibt es eine zusätzliche Personalkostenhilfe
- + Anwalts- und Gerichtskosten sind monatlich mit bis zu 20.000 Euro förderbar
Die Überbrückungshilfe III wird bis September verlängert
Die Überbrückungshilfe III geht in die Verlängerung. Hotels, die durch die Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen weiterhin unter starken Umsatzeinbußen leiden, können bis zum 30. September 2021 die Überbrückungshilfe III Plus beantragen. Das zentrale Hilfsinstrument der Bundesregierung zur Unterstützung der von der Corona-Pandemie schwer getroffenen Branche war zunächst nur bis Juni angedacht. Darüber hinaus finden aktuell Diskussionen statt, die Überbrückungshilfe III bis zum Ende des Jahres zu verlängern. Ausschalgebend hierbei ist die Angst vor einer vierten Welle und Branchen, wie die Messe- und Veranstaltungsbranche, welche nach wie vor ihren normalen Betrieb nicht aufnehmen können.
Mit dem „Plus“ kommen auch neue Änderungen
Weitgehend ist das neue Programm der Überbrückungshilfe III Plus identisch mit dem der bis Juni gültigen Überbrückungshilfe III. Antragsberechtigt sind weiterhin alle Hotels mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent und auch die Beantragung durch einen prüfenden Dritten bleibt bestehen. Jedoch steigt die Obergrenze für Förderungen aus beiden Programmen deutlich an, von ursprünglichen 10 Millionen auf 52 Millionen Euro. Ermöglicht wurde dies durch die Verabschiedung des neuen Beihilferahmens der Bundesregelung Schadenausgleich.

Was ist die Bundesregelung Schadensausgleich?
Die Bundesregelung Schadensausgleich ist eine EU-Regelung und wurde durch die Europäische Union bestätigt. Allen Hotels, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind und denen so ein Schaden entstanden ist, steht dieser Ausgleich zu. Sie dürfen künftig Schäden von bis zu 40 Millionen Euro geltend machen. Bislang wurden laut dem deutschen Wirtschaftsministerium mehr als 105 Milliarden Euro an Hilfen für die Corona-gebeutelte Wirtschaft bewilligt. Diese sind zur einen Hälfte Kredite und zur anderen Hälfte Zuschüsse. Hinzu kommen die Zuschüsse der einzelnen Bundesländer. Zusätzlich wurden rund 32,2 Milliarden Euro Kurzarbeitergeld gezahlt.
Das bedeutet die neue Personalkostenhilfe für Hotels
Ebenfalls neu ist die Personalkostenhilfe. Hotels, die im Zuge der Wiedereröffnung neues Personal einstellen, ihr Personal aus der Kurzarbeit zurückholen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zu der schon bestehenden Personalkostenpauschale die Personalkostenhilfe, die auch als Restart-Prämie bekannt wurde. Die Personalkostenhilfe fungiert als Zuschuss zu den steigenden Personalkosten und soll motivierend wirken. Hotels können dadurch auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 im Vergleich zum Mai 2021 einen Zuschuss in Höhe von 60 Prozent erhalten. Im August würde der Zuschuss noch 40 Prozent betragen und September 20 Prozent. Danach ist Schluss.

Neue Förderungsmöglichkeiten
Neu ist außerdem, dass auch Gerichtskosten und Anwaltskosten in Höhe von bis zu 20.000 Euro pro Monat förderbar sind. Ob die Gerichts- und Anwaltskosten förderbar sind, ist abhängig von ihrem Entstehungsgrund. Gefördert werden sollen alle Kosten die im Zusammenhang mit einer insolvenzabwendenden Restrukturierung von Hotels in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit entstanden sind. Die Förderung in Höhe von 20.000 Euro für Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen hat weiterhin bestand. Darunter fallen sowohl Updates von Softwaresystemen zur Weiterentwicklung digitaler Geschäftsmodelle als auch die Implementierung von digitalen Buchungs- und Bestellsystemen im Hotel, also auch digitale Gästemappen.
Erfahrungsbericht aus der Hotellerie
Wie einfach die Beantragung der Digitalisierungsförderung in Höhe von 20.000 Euro möglich ist und welche Erfahrung das Hotel Merkur in Baden-Baden mit der Überbrückungshilfe III gesammelt hat, lesen Sie in diesem Blogbeitrag.