Die Bundeskanzlerin hat mit den 16 Regierungschefinnen und -chefs beim Corona-Gipfel neue, bundesweite Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie diskutiert und beschlossen. Ein wichtiges Thema, das besonders in der Hotellerie für Aufruhr sorgte, war die Entscheidung über das bundesweite Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten. Außerdem gab es Verschärfungen der Maskenpflicht und neue Beschlüsse zu Kontaktbeschränkungen, Veranstaltungen und zur Sperrstunde.
Neue Maßnahmen ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern
Für Gebiete mit 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche werden die Teilnehmerzahlen für private Feiern auf 25 Personen im öffentlichen Raum und 15 Personen im privaten Raum beschränkt. Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen wollen Beschränkungen für den privaten Raum jedoch nur als Empfehlung formulieren.
Ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner wird außerdem eine Sperrstunde in der Gastronomie ab 23 Uhr empfohlen sowie zusätzliche Kontrollen eingeführt. Außerdem soll bei einem starken Anstieg der Infektionen oder spätestens ab 35 Infektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen die Maskenpflicht erweitert werden. Diese gilt dann für öffentliche Bereiche, wo Menschen dichter beziehungsweise länger zusammenkommen.
Beschlüsse für Corona-Hotspots: Mehr Maske, weniger Feiern
Ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen gilt im öffentlichen Raum eine Kontaktbeschränkung auf maximal zehn Personen. Auch die Gästeanzahl bei Feiern im öffentlichen Raum wird auf zehn Teilnehmer beschränkt, im privaten Raum auf zehn Personen aus höchstens zwei Haushalten. Auch die Teilnehmeranzahl bei Veranstaltungen wird auf 100 gesenkt, sobald die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage überschritten wird.
Zur Hotspot-Strategie gehört außerdem die Sperrstunde für die Gastronomie ab 23 Uhr in Risikogebieten. Die Ausgabe von Alkohol ist dann generell verboten. Kommt der Anstieg innerhalb von zehn Tagen nicht zum Stillstand sollen weitere Maßnahmen eingeführt werden. Dann dürfen sich nur noch fünf Personen oder Angehörige zweier Haushalte treffen.

Neues zum Beherbergungsverbot
Das vieldiskutierte Beherbergungsverbot traf in der Konferenz am Mittwoch auf unterschiedliche Meinungen. Auf einen einheitlichen Kurs konnte man sich bisher nicht einigen. Das derzeitige Beherbergungsverbot bleibt vorerst bestehen. Erst am 8. November, nach den Herbstferien, sollen die Regeln für das Beherbergen von Touristen aus innerdeutschen Risikogebieten neu diskutiert werden. Nicht erforderliche Reisen aus Risikogebieten sollen jedoch vermieden werden.
Mit dem Beherbergungsverbot dürfen Urlauber aus innerdeutschen Corona-Risikogebieten nicht beherbergt werden, es sei denn, sie legen ein negatives Testergebnis vor, das nicht älter als 48 Stunden ist.
In diesen Bundeländern gilt das Beherbergungsverbot*
*Stand: 28.10.20, 08:45 Uhr
- Bayern
Siebte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung - Hamburg
FAQ Reisen: Welche Regeln gelten für Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze?
In diesen Bundeländern gibt es kein Beherbergungsverbot*
*Stand: 28.10.20, 08:45 Uhr
- Baden-Württemberg
Am 15.10. vom Verwaltungsgerichtshof vorläufig außer Vollzug gesetzt - Berlin
- Brandenburg
+++ Update, 19.10.20, 10:00 Uhr: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Beherbergungsverbot in Brandenburg für Gäste aus Corona-Hotspots zunächst gestoppt +++ - Bremen
- Hessen
+++ Update, 20.10.20, 09:30 Uhr: Weitere Corona-Regeln vorgestellt – Beherbergungsverbot+++ - Mecklenburg-Vorpommern
+++ Update, 21.10.20, 08:30 Uhr: Oberverwaltungsgericht setzt Beherbergungsverbot außer Vollzug +++ - Niedersachsen
+++ Update, 15.10.20, 15:15 Uhr: Beherbergungsverbot in Niedersachsen vorläufig außer Vollzug gesetzt +++ - Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
+++ Update, 16.10.20, 09:00 Uhr: Saarland streicht Beherbergungsverbot +++ - Sachsen
Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten - Sachsen-Anhalt
+++ Update, 28.10.20, 08:45 Uhr: Beherbergungsverbot in Sachsen-Anhalt vorläufig außer Vollzug gesetzt +++ - Schleswig-Holstein
+++ Update, 26.10.20, 08:45 Uhr: Schleswig-Holsteinisches Beherbergungsverbot ist außer Vollzug gesetzt +++ - Thüringen
Beherbergungsverbot: Anreisecheck für Hotels
Dirk Klein, Manager für Nachhaltigkeit und Digitalisierung im Haffhus / Hotel & Spa im Seebad Ueckermünde in Ueckermünde, hat mit seinem Team einen Anreisecheck für die Mitarbeiter und Reisenden entwickelt. Auf der Hotel-Webseite können die Gäste vor der Anreise über das Tool prüfen, ob sie aus einem Risikogebiet kommen. „Der Schutz unserer Gäste und Mitarbeiter hat ganz einfach höchste Priorität. Damit wir einen sicheren Aufenthalt gewährleisten und das Beherbergungsverbot hier in Mecklenburg-Vorpommern ohne großen Aufwand umsetzen können, haben wir diesen Anreisecheck entwickelt“, so Dirk Klein. Grundlage für das Tool ist eine Liste mit allen Postleitzahlen von deutschen Risikogebieten auf Basis des Robert-Koch-Instituts (RKI). Das Widget stellt das Haffhus auf der Webseite allen Interessierten für die Einbindung auf der eigenen Webseite als HTML-Element „iFrame“ kostenfrei zur Verfügung. Mehr Infos unter www.haffhus.de