Der Lockdown geht weiter
Im Rahmen des Corona-Gipfels haben Bund und Länder gestern am 22.03.2021 weitere Maßnahmen beschlossen. Über 12 Stunden dauerten die Verhandlungen zwischen den Länderchefs und der Kanzlerin. Der Lockdown wurde bis zum 18. April, also um weitere vier Wochen verlängert. Und auch zu Ostern soll es anstatt Lockerungen, Verschärfungen geben. Die Kontakte sollen drastisch über mehrere Tage von Gründonnerstag bis Ostermontag beschränkt werden, um der Ausbreitung der Virusmutation B.1.1.7 Herr zu werden. Damit dies auch gelingen kann, werden Gründonnerstag und Ostersamstag zu Ruhetagen, mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen.
+++ Update 25.03.2021: Der Beschluss, den Gründonnerstag und Ostersamstag einmalig als Ruhetage zu definieren, wurde gekippt. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat entschieden, die für die vereinbarte Ruhepause notwendige Verordnungen nicht auf den Weg zu bringen. +++
Die meisten Regeln, wie Kontaktbeschränkung auf maximal 5 Personen aus zwei Hashalten exklusive Kinder bis 14 Jahre (dies kann in einzelnen Bundesländern abweichen), das Tragen von OP- bzw. FFP2-Masken, Homeoffice, bleiben bestehen. Auch soll die vereinbarte „Notbremse“ konsequent umgesetzt werden, um dem Infektionsgeschehen Einhalt zu gewähren. Die Notbremse soll in allen Kreisen und Ländern, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen einen 7-Tage Inzidenzwert von über 100 haben, Einsatz finden. Alle Öffnungen müssen dann wieder rückgängig gemacht werden und auch die härteren Kontaktbeschränkungen, die bis zum 07.03.2021 galten, greifen dann wieder.

Wie geht’s weiter für die Hotellerie und Gastronomie?
Die erhoffte und mit der Kampagne #PersepektiveJetzt geforderte Öffnungsperspektive für Innengastronomie und Hotellerie bleibt aus. Bitter, nach allen Anstrengungen, die Hoteliers und Gastronomen unternommen haben, um Hygienekonzepte zu erstellen und Abläufe Corona-konform kontaktfrei zu ermöglichen. Beim anhaltenden hohen Infektionsgeschehen bleiben alle Gastronomischen Betriebe sowie Bars, Clubs und weitere geschlossen. Die Abholung fertig zubereiteter Speisen bleibt jedoch weiterhin bestehen. Dies ist wenigstens ein kleiner Lichtblick, wenn auch nur ein schwaches Trostpflaster für die geplagten Hoteliers und Gastronomen.
Die im Stufenplan verabschiedete Öffnung der Außengastronomie ist aufgrund des hohen Infektionsgeschehens vom Tisch. Die Außengastronomie ist vom ersten bis zum fünften April geschlossen zu halten. Entscheidend sind jedoch die einzelnen Verordnungen der Länder. Es bleibt also abzuwarten, ob manche Bundesländer, wie bereits in der Vergangenheit des Öfteren vorgekommen, hier nicht doch ihren eigenen Weg gehen.
Weitere Beschlüsse im Überblick:
*Stand: 23.03.2021, 08:45 Uhr

Reisen:
- Auf alle nicht notwendigen Reisen soll weiterhin verzichtet werden, dies gilt auch über die Osterfeiertage
- Bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten besteht die Pflicht der Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung sowie eine 10-tägige Quarantäne
- Die Beendigung der Quarantäne ist vorzeitig nur mit einem negativen Test möglich
- Einreisende aus besonders betroffenen Gebieten müssen bereits vor der Einreise einen negativen Test vorweisen
Schulen & Kitas:
- Eine Schließung wurde nicht beschlossen
- Jedoch sollen die Testkapazitäten erhöht werden mit dem Ziel, dass zwei Tests pro Woche für alle Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte möglich sind
Betriebe:
- Nach wie vor gilt weiterhin, dass Unternehmen Homeoffice, da wo es machbar ist, ermöglichen
- Wenn kein Homeoffice möglich ist, soll den Beschäftigten regelmäßige Testangebote gemacht werden
Pflegeheime:
- Bei konsequenter Umsetzung von Hygiene- und Testkonzepten, können durch die weitreichenden Impfungen, Besuchsmöglichkeiten erweitert werden
Modellprojekte:
- In einzelnen Ländern und Landkreisen sollen zeitlich befristet Modellprojekte ermöglicht werden, um einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens zu öffnen
- Voraussetzung sind strenge Schutzmaßnahmen und Testkonzepte

Wie geht es weiter?
Wie bereits angemerkt bleibt es abzuwarten, welches Bundesland die festgelegten Regeln nun wie umsetzt. Es ist zu erwarten, dass Bundesländer mit einem sehr starken Infektionsgeschehen härter Regeln in den einzelnen Länderverordnung aussprechen. Genauso könnte es jedoch auch Ausnahmen in den Verordnungen geben, in Landkreisen, in welchen das Infektionsgeschehen stabil auf einem niedrigen Niveau bleibt. Die nächste Bund-Länder-Konferenz, zur Absprache des weiteren Vorgehens in der Corona-Pandemie, ist für den 12. April festgesetzt. In dieser wird hoffentlich auch allen Hotels und Gastronomiebetrieben eine Öffnungsperspektive aufgezeigt.