Alles „G“ im Hotel?
2G umsetzen, 3G dokumentieren, Impfnachweise kontrollieren, sich täglich über Warnstufen informieren und immer schon die Zahlen im Blick halten – Hat es bald ein Ende? Das wissen wir natürlich auch nicht, aber die Zeichen sehen gut aus, wenn man die aktuelle Situation in den Hotels betrachtet. In diesem Blogbeitrag beschäftigen wir uns deshalb mit den aktuellen Übernachtungszahlen und der Anzahl der Hotel-Mitarbeiter, die sich noch in Kurzarbeit befinden. Außerdem informieren wir über die aktuellen Verordnungen der einzelnen Bundesländer und haben einige Branchen-Meinungen zu dem 2G- und 3G-Modell gesammelt.
Übernachtungszahlen im Hotel und Kurzarbeit in der Hotellerie
Im August 2021 haben die Übernachtungszahlen in den Hotels und Pensionen fast wieder das Vorkrisenniveau erreicht. Lediglich 3,1 Prozent fehlen im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019, erklärt das statistische Bundesamt in Wiesbaden. Damit konnten die Hotels 13,4 Prozent mehr Gäste in ihren Häuser begrüßen als im August 2020. Der Trend des Inlands-Urlaubs hält weiterhin an. Vereinzelte Regionen und Urlaubsgebiete haben es sogar geschafft, die Übernachtungszahlen im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019 zu steigern, zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen.

Auch das Ifo-Institut bestätigt, dass die Zahlen der Kurzarbeiter weiterhin sinkt. Im September waren noch 610.000 in Deutschland in Kurzarbeit. Auch wenn sich der Rückgang der Kurzarbeiter-Zahlen verlangsamt, so sinken sie doch stetig, was als positiver Trend zu beurteilen ist. Das Beste an den sinkenden Zahlen ist, dass der stärkste Rückgang im Gastgewerbe verzeichnet wurde. Waren im August noch 7,6 Prozent der im Gastgewerbe angestellten Mitarbeiter in Kurzarbeit, waren es im September nur noch 5,5 Prozent. Und auch die Existenz-Angst im Gastgewerbe hat sich fast halbiert. Gaben im August 2020 noch 61,1 Prozent der Betriebe im Gastgewerbe an, Existenz-Angst zu haben, waren es im August 2021 nur noch 32,9 Prozent. Natürlich ist die Zahl immer noch viel zu hoch, aber ein positiver Trend ist deutlich spürbar.
2G, 3G oder kein G – Hat die Hotellerie eine gespaltene Meinung?
Der DEHOGA Bundesverband hat 5.600 gastgewerbliche Betriebe vom 31. August bis zum 05.September aus ganz Deutschland zur wirtschaftlichen Situation befragt. Mit 58,5 Prozent drückt die Mehrheit der Hotels und gastgewerblichen Betriebe die Zustimmung zu den 3G-Regelungen aus. Jedoch stimmten damit auch 41,5 Prozent der Befragt gegen die 3G-Regelungen, welche viel zusätzlichen bürokratischen Aufwand für Hoteliers und Gastronomen bedeuten. Interessant ist an dieser Stelle, dass die Umsetzung der 3G-Regelung in den Hotels, Restaurants oder auch Serviced Apartments mit 61,1 Prozent von Befragten als eher unproblematisch bewertet wird. Auch die kostenpflichtigen Tests begrüßt die Mehrheit mit 48,2 Prozent, jedoch finden es auch 42,4 Prozent schlecht, Geld für die Test zu verlangen, der Rest enthält sich.

Zudem gaben immerhin 21,4 Prozent der befragten Hoteliers und Gastronomen an, freiwillig von der Einführung der 2G-Regeln Gebrauch zu machen. Mit 78,6 Prozent plante es die Mehrheit jedoch nicht. Insofern durch die Einführung der 2G-Regelung in Hotels und Restaurants jedoch die Auflagen, wie das Abstandgebot, sinken, wären immerhin 32,8 Prozent der Befragten für die Einführung. Regionalpräsident des DEHOGA NRW, Haakon Herbst, äußert sich kritisch gegenüber einer flächendeckenden Einführung der 2G-Regeln. „Der Staat will keine Impfpflicht beziehungsweise kann sie rechtlich nicht durchsetzen.“ Wer 2G aber verpflichtend einführen wolle, der schaffe die Impfpflicht durch die Hintertür. „Und diese Hintertür soll unsere Restauranttür sein. Wir wollen uns aber nicht instrumentalisieren lassen“, so der Regionalpräsident.
Auch Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Schleswig-Holstein Stefan Schlotis sieht die Regelung eher kritisch: „Es ist unsere Aufgabe, Gäste zu empfangen, nicht sie abzuweisen. […] Aus Sicht des DEHOGA ist die geltende Regelung (3G) die praktikabelste“, so Schlotis. Die Hotellerie möchte verständlicherweise nicht der Sündenbock für politische Entscheidungen sein und die Impfpflicht indirekt durchsetzen. „Viele Betriebe wollen niemanden ausgrenzen, sie wollen weiterhin auch Menschen ohne Impfung in ihren Betrieben willkommen heißen. Sie sagen: Wir sind eine gastfreundliche Branche und wollen wirklich jeden zulassen“, gibt Renate Mitulla, Geschäftsführerin des DEHOGA Niedersachsens zu bedenken.

Testpflicht für Gäste – Was gilt jetzt wo?
Einheitlichkeit bei den Corona-Regelungen gibt es auch unter den Bundesländern nach über einem Jahr Corona nicht. Wir haben einen Überblick über die aktuellen Testpflichten für die Gäste der einzelnen Bundesländer erstellt. Überall gilt: Geimpfte und genesene Personen sind getesteten Personen gleichgestellt. Grundsätzlich hat sich „3G“ als das am meisten angeordnete Modell in Deutschland manifestiert. Zusätzlich fest verankert hat sich das optionale 2G-Modell.
- Brandenburg
- Berlin
- Bayern
- Bremen
- Baden-Württemberg
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen-Anhalt
- Saarland
- Sachsen
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Testpflicht für Hotel- & Restaurantgäste in Baden-Württemberg
Außengastronomie:
Nein
Innengastronomie:
Basisstufe 3G, Warnstufe 3G mit PCR-Test, Alarmstufe 2G
Hotellerie:
Basis- & Warnstufe – Nicht-Immunisierte müssen Antigen- oder PCR-Test nachweisen, Alarmstufe ausschließlich PCR-Test. Bei allen Stufen gilt: Alle drei Tage ist erneut ein neuer Test nachzuweisen.
Kontrolle & Dokumentation:
Überprüfung der vorzulegenden Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweise ist verpflichtend.
Testpflicht für Hotel- & Restaurantgäste in Bayern
Aktuell können sich die Hotels und Restaurants freiwillig für das 2G-Modell entscheiden, dann entfällt die Maskenpflicht.
Außengastronomie:
Nein
Innengastronomie:
In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 35 gilt die 3G-Regelung
Hotellerie:
In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 35 gilt die 3G-Regelung. Test-, Impf- und Genesenen-Nachweise sind bei der Ankunft vorzuzeigen. Tests müssen alle 72 Stunden erneuert und nachgewiesen werden.
Kontrolle & Dokumentation:
Betriebe sind zur Überprüfung der Nachweise verpflichtet. Es gelten keine speziellen Vorgaben zur Dokumentation.
Testpflicht für Hotel- & Restaurantgäste in Berlin
Aktuell können sich die Hotels und Restaurants freiwillig für das 2G-Modell entscheiden, dann entfallen die meisten Beschränkungen.Außengastronomie:
Nein
Innengastronomie:
Ja, 3G-Regelung.
Hotellerie:
Nur Gäste, die am Tag der Anreise und bei längeren Aufenthalten im Hotel alle drei Tage ein negatives Testergebnis vorweisen können, dürfen im Hotel übernachten und beherbergt werden.
Kontrolle & Dokumentation:
Hotel- und Restaurantmitarbeiter sind berechtigt und verpflichtet, das Original der Bescheinigung gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 oder 4 und die Identität der Person mittels eines amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen. Personen die keinen Nachweis besitzen muss der Zutritt verweigert werden. Die Durchführung eines Corona-Tests oder der Testnachweis müssen in der Anwesenheitsdokumentation vermerkt werden. Dies kann auch elektronisch in anerkannten Formaten von der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung geschehen.
Testpflicht für Hotel- & Restaurantgäste in Brandenburg
Aktuell können sich die Hotels und Restaurants freiwillig für das 2G-Modell entscheiden, dann entfallen die meisten Beschränkungen.Außengastronomie:
Nein
Innengastronomie:
Testpflicht besteht in Landkreisen mit einer Inzidenz über 20.
Hotellerie:
Ein negatives Testergebnis ist in Landkreisen, mit einer Inzidenz über 20 vor Beginn der Beherbergung im Hotel vorzuzeigen. Erneute Nachweise sind während des Hotelaufenthalts nicht notwendig.
Kontrolle & Dokumentation:
Es müssen Testnachweise und ein der Person zugehöriges Ausweisdokument im Original überprüft werden. Zur Dokumentation gibt es keine genauen Vorgaben in der aktuellen Verordnung.
Testpflicht für Hotel- & Restaurantgäste in Bremen
Aktuell können sich die Hotels und Restaurants freiwillig für das 2G-Modell entscheiden, dann entfallen Mindestabstand und Maskenpflicht in geschlossenen Räumen insofern Warnstufe 2 oder 3 vorliegt.Außengastronomie:
Nein
Innengastronomie:
Bei Warnstufe 1-3 gilt das 3G-Modell.
Hotellerie:
Bei Warnstufe 1-3 gilt das 3G-Modell. Bei mehrtägigen Hotelaufenthalten muss ein Test zweimal in der Woche wiederholt werden.
Kontrolle & Dokumentation:
Weder zur Kontrolle noch zur Dokumentation gelten spezielle Vorschriften.
Testpflicht für Hotel- & Restaurantgäste in Hamburg
Aktuell können sich Hotels und Restaurants freiwillig für das 2G-Modell entscheiden, dann entfallen die meisten Beschränkungen.Außengastronomie:
Nein
Innengastronomie:
Es gilt das 3G-Modell.
Hotellerie:
Negative Testnachweise sind bei der Ankunft vorzuzeigen. Tests müssen alle 72 Stunden erneuert und nachgewiesen werden.
Kontrolle & Dokumentation:
Weder zur Kontrolle noch zur Dokumentation gelten spezielle Vorschriften.
Testpflicht für Hotel- & Restaurantgäste in Hessen
Aktuell können sich Hotels und Restaurants freiwillig für das 2G-Modell entscheiden, dann entfallen die meisten Beschränkungen.Außengastronomie:
Nein
Innengastronomie:
Es gilt das 3G-Modell.
Hotellerie:
Ja, bei Anreise muss negatives Testergebnis vorgezeigt werden. Bei längeren Hotelaufenthalten von mehr als sieben Tagen muss zweimal wöchentlich der Nachweis erneuert werden.
Kontrolle & Dokumentation:
Der Nachweis ist gemeinsam mit einem Ausweisdokument im Original vorzulegen. Zur Dokumentation gibt es keine genauen Vorgaben.
Testpflicht für Hotel- & Restaurantgäste in Mecklenburg-Vorpommern
Aktuell können sich Hotels und Restaurants freiwillig für das 2G-Modell entscheiden, dann entfallen Maskenpflicht, Kontaktdatenerfassung, Kapazitätsbeschränkungen und Personenbegrenzungen.Außengastronomie:
Nein
Innengastronomie:
Testpflicht in Landkreisen der Stufe 2 oder höher.
Hotellerie:
Ja, bei Anreise muss negatives Testergebnis in Landkreisen der Stufe 2 und höher vorgezeigt werden. Bei längeren Hotelaufenthalten muss alle drei Tage ein neues Testergebnis vorgelegt werden, jedoch nicht häufiger als zweimal pro Woche.
Kontrolle & Dokumentation:
Weder zur Kontrolle noch zur Dokumentation gelten spezielle Vorschriften.
Testpflicht für Hotel- & Restaurantgäste in Niedersachsen
Aktuell können sich Hotels und Restaurants freiwillig und unabhängig von den Warnstufen für das 2G-Modell entscheiden, dann entfallen Maskenpflicht und Abstandsgebote.Außengastronomie:
Warnstufe 1 – Nein, Warnstufe 2 – 3G, Warnstufe 3 – 3G-Regel mit PCR-Test.
Innengastronomie:
Bei Warnstufe 1 bzw. einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 50 gilt das 3G-Modell. Ab Warnstufe 2 gilt das 2G-Modell.
Hotellerie:
Bei Warnstufe 1 bzw. einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 50 gilt das 3G-Modell. Tests sind mindestens zweimal pro Woche durchzuführen.
Kontrolle & Dokumentation:
Es ist festgeschrieben, dass Hotel- und Restaurantbetreiber den Nachweis aktiv einzufordern haben.
Testpflicht für Hotel- & Restaurantgäste in Nordrhein-Westfalen
Außengastronomie:
Nein.
Innengastronomie:
Ja, die 3G-Regelung.
Hotellerie:
Ja, Testpflicht besteht und nach jeweils vier Tagen muss ein neues Testergebnis vorgelegt werden.
Kontrolle & Dokumentation:
Die Gäste sind dazu verpflichtet Test- oder Immunisierungsnachweise zusammen mit einem amtlichen Ausweispapier mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Betreiber sind dazu verpflichtet die Dokumente zu kontrollieren.
Testpflicht für Hotel- & Restaurantgäste in Rheinland-Pfalz
Laut der aktuellen Verordnung gilt eine „2G+ Regelung“: Sind im Betrieb höchstens 25 nicht-immunisierte Personen und im Übrigen nur Genesene, Geimpfte oder diesen Gleichgestellte gleichzeitig anwesend, entfällt die Einhaltung des Abstandsgebots und für Gäste die Maskenpflicht. Bei Erreichen der Warnstufe 2 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt reduziert sich die Personenzahl nach Satz 1 auf zehn Personen, bei Erreichen der Warnstufe 3 auf fünf.Außengastronomie:
Nein.
Innengastronomie:
Ja, die 3G-Regelung.
Hotellerie:
Bei mehrtägigen Übernachtungen muss alle 72 Stunden ein neuer Test vorgenommen werden.
Kontrolle & Dokumentation:
Weder zur Kontrolle noch zur Dokumentation gelten spezielle Vorschriften.
Testpflicht für Hotel- & Restaurantgäste im Saarland
Außengastronomie:
Nein.
Innengastronomie:
Ja, die 3G-Regelung.
Hotellerie:
Bei Übernachtungen und hoteltypischen gastronomischen Angeboten gilt bei der Anreise die 3G-Regelung.
Kontrolle & Dokumentation:
Weder zur Kontrolle noch zur Dokumentation gelten spezielle Vorschriften-, jedoch sind die Nachweise den Behörden im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit vorzuweisen.
Testpflicht für Hotel- & Restaurantgäste in Sachsen
Betriebe können sich jederzeit für das „2G-Optionsmodell“ entscheiden. Bei Anwendung des Modells entfallen Maskenpflicht, Kapazitätsbeschränkungen und Mindestabstand. Das 2G-Optionsmodell gilt nicht während der Überlastungsstufe.Außengastronomie:
Nein.
Innengastronomie:
Ja, die 3G-Regelung in Landkreisen mit einer Inzidenz von über 35 oder während der Vorwarnstufe. Bei der Überlastungsstufe gilt die 2G-Regelung.
Hotellerie:
Ja, die 3G-Regelung in Landkreisen mit einer Inzidenz von über 35 oder während der Vorwarnstufe. Bei der Überlastungsstufe gilt die 2G-Regelung, außer bei nicht-touristischen Reisen, dann gilt weiterhin das 3G-Modell.
Kontrolle & Dokumentation:
Zur Nachweisführung reicht die Kontrolle des Test- oder Impfnachweises zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument. Zur Dokumentation gibt es keine Vorgaben.
Testpflicht für Hotel- & Restaurantgäste in Sachsen-Anhalt
Betrieben können sich für das 2G-Modell entscheiden, dann entfallen Maskenpflicht, Kapazitätsbeschränkungen und Mindestabstand.Außengastronomie:
Nein.
Innengastronomie:
Ja, die 3G-Regelung. In Landkreisen mit einer Inzidenz von unter 35 können per Rechtverordnung der Landkreise abweichende Regelung getroffen werden.
Hotellerie:
Insofern die Übernachtung nicht aus beruflichen Gründen erfolgt, ist ein negatives Testergebnis vorzuzeigen. In Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 35 kann durch eine Rechtsverordnung eine Testpflicht für Gäste während der Nutzung der Beherbergungsstätte alle 72 Stunden, sofern die Beherbergung nicht aus beruflichen Gründen erfolgt, verordnet werden.
Kontrolle & Dokumentation:
Weder zur Kontrolle noch zur Dokumentation gelten spezielle Vorschriften.
Testpflicht für Hotel- & Restaurantgäste in Schleswig-Holstein
Außengastronomie:
Nein.
Innengastronomie:
Ja, die 3G-Regelung.
Hotellerie:
Ja, vor Reiseantritt muss der Nachweis erbracht werden.
Kontrolle & Dokumentation:
Impf-, Test- und Genesenen-Nachweise von Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind nur gültig, wenn sie zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis überprüft wurden. Zur Dokumentation gibt es keine genauen Vorgaben.
Testpflicht für Hotel- & Restaurantgäste in Thüringen
Außengastronomie:
Nein, die zuständigen Behörden der Landkreise und kreisfreien Städte können je nach Warnstufe Maßnahmen ergreifen.
Innengastronomie:
Nein, die zuständigen Behörden der Landkreise und kreisfreien Städte können je nach Warnstufe Maßnahmen ergreifen.
Hotellerie:
Nein, die zuständigen Behörden der Landkreise und kreisfreien Städte können je nach Warnstufe Maßnahmen ergreifen.
Kontrolle & Dokumentation:
Es gibt keine speziellen Vorgaben zur Kontrolle und Dokumentation.